Karlsruhe (dapd). Konzerne müssen auf Bußgelder wegen Kartellverstößen weiter Zinsen bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag die Verzugszinsen für verfassungsgemäß, die derzeit knapp fünf Prozent betragen. Die Entscheidung hat in der Praxis große Bedeutung, weil es allein bei den Zinsen häufig um Millionenbeträge geht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte verfassungsrechtliche Zweifel an der erst 2005 eingeführten Zinspflicht. Die Zinsen werden auch dann fällig, wenn die betroffene Gesellschaft Widerspruch gegen die Kartellstrafe einlegt, die Beschwerde dann aber kurz vor dem Gerichtstermin zurücknimmt. Der Gesetzgeber sah in der kurzfristigen Rücknahme eine Taktik, um einen Zahlungsaufschub für die Kartellstrafe zu erreichen. Deshalb führte er 2005 für Verzugszinsen ein. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte dies jetzt für verfassungsgemäß. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung liege nicht vor. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 18/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Zinsen für Kartellstrafen sind verfassungsgemäß
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Peer-Michael Preß
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