Frankfurt/Wiesbaden (dapd). Mit zahlreiche Ausnahmegenehmigungen hebelt das hessische Verkehrsministerium einem Medienbericht zufolge das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aus. Allein im Monat Mai habe es 201 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr in Frankfurt zugelassen, wie der „Spiegel“ berichtete. In einigen Nächten, etwa am 11. Mai, habe das Ministerium mehr als 50 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Begründet worden sei dies meist damit, dass die Flüge wegen der Witterung nicht in der regulären Zeit hätten abgearbeitet werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Landesregierung ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr auferlegt. Vollständig eingehalten wurde das Nachtflugverbot laut „Spiegel“ im Mai an nur drei Tagen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Frankfurt/Wiesbaden (dapd). Mit zahlreiche Ausnahmegenehmigungen hebelt das hessische Verkehrsministerium einem Medienbericht zufolge das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen aus. Allein im Monat Mai habe es 201 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr in Frankfurt zugelassen, wie der „Spiegel“ berichtete. In einigen Nächten, etwa am 11. Mai, habe das Ministerium mehr als 50 Ausnahmegenehmigungen erteilt. Begründet worden sei dies meist damit, dass die Flüge wegen der Witterung nicht in der regulären Zeit hätten abgearbeitet werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Landesregierung ein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr auferlegt. Vollständig eingehalten wurde das Nachtflugverbot laut „Spiegel“ im Mai an nur drei Tagen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)