Münster. Die EnergieAgentur.NRW bietet am Donnerstag, 22. Februar 2018, die Schulung „Die Energiewende vor Ort: Wie, wann, warum die Öffentlichkeit beteiligen“ an. Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter der Kommunalverwaltung, Klimaschutzmanager, Ratsmitglieder sowie zuständige Personen für den Bereich Bürgerbeteiligung in Kommunen. Die kostenfreie Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmeldung (bis zum 2. Februar 2018) möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Die Schulung, die in Münster stattfindet, beginnt um 9.30 Uhr.
Die Ausgangslage ist deutlich: Werden Bürgerinnen und Bürger von Anfang an in den Planungsprozess eingebunden und Bedenken angemessen berücksichtigt, ließen sich viele Konflikte rund um die Installation und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vermeiden. Die gesetzlich vorgeschriebenen, formellen Beteiligungsmöglichkeiten reichen dafür aber oft nicht aus. Die Erfahrung zeigt, dass es helfen kann, wenn das Verfahren um informelle Angebote ergänzt wird.
Die Schulung der EnergieAgentur.NRW informiert über die Chancen frühzeitiger informeller Beteiligung und sie vermittelt Möglichkeiten der Umsetzung im formellen Verfahren. Sie beginnt mit einer allgemeinen Einführung in das Thema der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dabei werden die Unterschiede zwischen gesetzlich vorgeschriebener, formeller Beteiligung und informeller Beteiligung verdeutlicht. Anschließend widmet sich die Veranstaltung den unterschiedlichen Sichtweisen und Erwartungen, die die zu beteiligenden Akteure an den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Öffentlichkeitsbeteiligung besitzen. Schließlich bietet der Vortrag des Mitgründers der Dialoggestalter IKU, Dr. Frank Claus, Einblicke in die Praxis: Wie lassen sich informelle und formelle Öffentlichkeitsbeteiligung miteinander verbinden?
Weitere Infos: www.energieagentur.nrw