Aachen. Das Finanzministerium hat Ende 2014 seine „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) veröffentlicht. In den GoBD ist die Sichtweise der Finanzverwaltung hinsichtlich der Frage dokumentiert, wie die IT-gestützte Buchführung und darüber hinaus alle sonstigen steuerrelevanten Aufzeichnungen in Unternehmen geführt sein müssen.
Für den Unternehmer bedeuten die neuen Regeln einen Eingriff in die kaufmännischen Prozesse seines Unternehmens, für den Software-Anbieter die schnelle Bereitstellung neuer Funktionen, welche die ordnungsgemäße Buchführung auch weiterhin gewährleisten können.
Das Competence Center Risikomanagement der Trovarit AG hat sich intensiv mit dem Thema innerhalb seines Whitepapers „Was bedeuten die neuen GoBD für ERP-Systeme?“ auseinandergesetzt. Auf der IT & Business (29.09.-01-10-2015) können sich die Besucher mit ihren Fragen direkt an die Köpfe des Competence Centers, Andreas Wenzel und Peter Jordan, wenden. Die beiden sind am Trovarit Stand (Halle 1, Stand C64) anzutreffen und haben das Whitepaper im Gepäck. Dieses ist ab sofort auch unter http://www.trovarit.com/risikomanagement/risikomanagement.html als Download verfügbar.
Verschärfung der Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen
Ganz konkret hat die Finanzverwaltung die Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen konkretisiert und teilweise verschärft, dies betrifft u.a. die zeitgerechte Erfassung von Grund(buch)aufzeichnungen, die Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen, die Aufbewahrung von elektronischen Belegen und EDV-Daten und die notwendige Verfahrensdokumentation digitaler Abläufe. Die „Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen“ und die mit ihr verbundene Anforderung der „Nachvollziehbarkeit“ bestimmt beispielsweise, dass eine Buchung nicht in einer Weise verändert werden darf, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
Eine generelle Anforderung besteht darin, „dass alle Informationen (Programme und Datenbestände), die einmal in den Verarbeitungsprozess eingeführt werden (Beleg, Grundaufzeichnung, Buchung), nicht mehr unterdrückt oder ohne Kenntlichmachung überschrieben, gelöscht, geändert oder verfälscht werden können“. Um hier zu unterstützen, benötigen ERP-Systeme beispielsweise eine entsprechende Protokollierungsfunktion. Diese macht die Veränderung von erfassten Belegen, Stammdaten und Programmen im Zeitablauf lückenlos nachvollziehbar. Darüber hinaus verlangt der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit auch, dass ein sachverständiger Dritter jeder Zeit in der Lage sein muss, sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu verschaffen. Buchführungssystem und –prozesse müssen also nachvollziehbar geführt und entsprechend dokumentiert sein.
Weitere Informationen zum Competence Center Risikomanagement finden Sie unter http://www.trovarit.com/risikomanagement/risikomanagement.html und www.risikomanagement-forum.de.