Kassel (dapd). Der atompolitische Kurswechsel im vergangenen Jahr beschäftigt am Mittwoch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Er verhandelt über eine Klage des Energiekonzerns RWE gegen die befristete Betriebseinstellung der Blöcke A und B im Atomkraftwerk Biblis im Jahr 2011. Dabei geht es zunächst nur um die Frage, ob die Klagen des Konzerns gegen das Land Hessen überhaupt zulässig sind. Es gebe „keine Rechtsgrundlage“ für die Betriebseinstellung, fasste eine RWE-Sprecherin die Klagebegründung zusammen. Das Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden sieht das freilich anders: „Wir gehen natürlich von der Rechtmäßigkeit unseres Handelns aus“, sagte ein Sprecher. RWE wehrt sich als einziger betroffener Betreiber juristisch gegen das Atom-Moratorium. Zudem legte das Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen den im vergangenen August in Kraft getretenen Atomausstieg ein. dapd (Politik/Wirtschaft)