Stuttgart (dapd). Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt werden. Becker habe keinen ausschlaggebenden Einfluss bei der Ausführung der Tat gehabt und ihr Tatbeitrag sei in Relation zu anderen Ex-RAF-Mitgliedern eher untergeordnet gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Damit rückte die Behörde vom ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab. Ritzert forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Zwei Jahre davon gelten als vollstreckt: Becker hat nach ihrer Verurteilung wegen versuchten Mordes bereits eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüßt. Becker hatte eine Beteiligung an dem Mordanschlag auf Buback sowie an seiner Vorbereitung bestritten. Ein Urteil wird voraussichtlich am 6. Juli gesprochen. Am 7. April 1977 wurden in Karlsruhe die tödlichen Schüsse auf Buback und seine beiden Begleiter abgefeuert. dapd (Politik/Politik)
Verurteilung Beckers wegen Beihilfe bei Buback-Mord gefordert
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Peer-Michael Preß
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