Berlin (dapd). Die Berliner Staatsanwaltschaft hat sich in der Teppich-Affäre eingeschaltet: Die Behörde prüfe einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten von Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP), sagte ein Sprecher dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ laut Vorabbericht. „Wenn keine Zollanmeldung erfolgte, obwohl das verpflichtend gewesen wäre, dann ist grundsätzlich der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt“, sagte Christine Kolodzeiski, Sprecherin vom Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass Niebel einen auf einer Dienstreise in Afghanistan privat gekauften Teppich mit einem Flugzeug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin-Schönefeld bringen ließ. Dort hatte sein Fahrer den Teppich am Rollfeld entgegengenommen und nicht beim Zoll deklariert. dapd (Politik/Politik)
Berlin (dapd). Die Berliner Staatsanwaltschaft hat sich in der Teppich-Affäre eingeschaltet: Die Behörde prüfe einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten von Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP), sagte ein Sprecher dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ laut Vorabbericht. „Wenn keine Zollanmeldung erfolgte, obwohl das verpflichtend gewesen wäre, dann ist grundsätzlich der Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt“, sagte Christine Kolodzeiski, Sprecherin vom Hauptzollamt am Frankfurter Flughafen. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass Niebel einen auf einer Dienstreise in Afghanistan privat gekauften Teppich mit einem Flugzeug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin-Schönefeld bringen ließ. Dort hatte sein Fahrer den Teppich am Rollfeld entgegengenommen und nicht beim Zoll deklariert. dapd (Politik/Politik)