Vermutlich letztes Urteil gegen Ex-FlowTex-Chef Schmider

Vermutlich letztes Urteil gegen Ex-FlowTex-Chef Schmider Mannheim (dapd). Es dürfte der wohl letzte Prozess um einen der größten Betrugsfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte gewesen sein. Am Mittwoch hat das Landgericht Mannheim den früheren Geschäftsführer der insolventen Firma FlowTex, Manfred Schmider, wegen zweifachen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der 63-Jährige hatte zum Prozessauftakt vergangene Woche gestanden, er habe 2005 und 2006 vier wertvolle Gemälde des Malers Marc Chagall sowie einen Geländewagen in die Schweiz zu seiner damaligen Frau schaffen lassen, ohne dass die Gläubiger Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt hätten. Zu diesem Zeitpunkt – nämlich von 2003 bis 2007 – hatte sich Schmider bereits in Haft befunden, weil das Unternehmen FlowTex unter seiner Leitung mit Scheingeschäften einen Milliardenschaden verursacht hatte. Ein Kompagnon und er hatten ein groß angelegtes Betrugssystem mit nicht existierende Horizontalbohrmaschinen aufgebaut. Der Fall gilt als einer der größten Betrügereien in der Nachkriegsgeschichte und flog im Jahr 2000 auf. Schmieder wurde zu einer Haftstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt, allerdings kam er vorzeitig frei. Prozessbeteiligte verständigten sich Der Transfer der Chagall-Gemälde und des Autos war schließlich herausgekommen, weil ein früherer Mithäftling Schmiders daran beteiligt war und ausgepackt hatte. Im schlimmsten Fall hätte der frühere Geschäftsführer mit einer Haftstrafe rechnen müssen. Dass der Staatsanwalt aber lediglich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren forderte und Schmiders Rechtsanwalt daraufhin für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten plädierte, ergab sich aus einer Verständigung zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung. Diese sah eine Bewährungsstrafe vor, wenn sich der Angeklagte umfassend geständig zeigen sollte. Nachdem die Vorsitzende Richterin Ursula Charissé dem Angeklagten am ersten Prozesstag eine „Freiheitsstrafe im bewährungsfähigen Bereich“ zugesichert hatte, sagte Schmider vor Gericht aus. Ohne Geständnis hätte sich womöglich ein „langer, zäher und extrem langer Kampf“ bei der Wahrheitssuche eingestellt, sagte Anwalt Alexander Keller. Selbstkritik der Vorsitzenden Richterin Sein Mandant räumte ein, er habe sowohl die knapp 2,1 Millionen Euro teuren Gemälde als auch den Geländewagen zu seiner Frau in der Schweiz verfrachten lassen. Er habe einen großen Fehler begannen, zeigte sich Schmider reumütig, der momentan auf Mallorca lebt und nach eigenen Angaben Geld von seiner Familie erhält. Als Gründe führte der frühere Geschäftsmann an, er habe seiner Frau, von der er mittlerweile geschieden ist, eine Freude machen wollen: „Wir hatten damals ein angespanntes Verhältnis, und ich hatte Angst sie zu verlieren.“ Wie die Richterin am Mittwoch sagte, sei die Verständigung das Mittel der Wahl gewesen. Der Angeklagte habe sich geständig gezeigt hatte und nach Auffassung der Kammer nicht aus Gewinnsucht gehandelt. Auch die lange Zeit, die von der Anklage gegen Schmider bis zur konkreten Verhandlung vergangen seien, würden eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. Dass es zu der Verfahrensverzögerung überhaupt gekommen sei, liege an der dünnen Personaldecke des Landgerichts, betonte Charissé: Dadurch seien rechtsstaatliche Grundsätze verletzt worden, was auch bei dem Urteil habe berücksichtigt werden müssen. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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