Berlin (dapd). Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagmorgen die mündliche Verhandlung über das neue Wahlrecht für den Bundestag begonnen. SPD, Grüne und zahlreiche Bürger klagen gegen die Wahlordnung, mit der im Jahr 2013 erstmals das Parlament gewählt werden soll.
Sie kritisieren, dass weniger Stimmen für eine Partei trotzdem zu mehr Sitzen führen können. Ein Grund sind die Überhangmandate. Wann der Zweite Senat in Karlsruhe sein Urteil fällt, ist noch offen.
Die von Union und FDP im Alleingang durchgesetzte Wahlrechtsreform ist nach Ansicht des Grünen-Fraktionsgeschäftsführers Volker Beck verfassungswidrig. „Das schwarz-gelbe Wahlrecht ist ein unverschämter Anschlag auf die repräsentative Demokratie“, sagte Beck in einem Interview der Nachrichtenagentur dapd.
Das Wahlrecht war Ende 2011 geändert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 unter anderem das negative Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus Sicht der Beschwerdeführer wurden die früheren Mängel aber nicht beseitigt. Neben den Grünen greifen auch die SPD und zahlreiche Bürger die Gesetzesreform an.