Tecklenburger Land. Wer sich für einen Stromtarif mit Preisgarantie entscheidet, sollte genau hinschauen. Denn Preisgarantie bedeutet nicht gleich Preisgarantie. Je nach Energieversorger und Vertrag kann sich die Preisgarantie nur auf bestimmte Komponenten des Strompreises erstrecken. Einen Rundum-Schutz vor unliebsamen Überraschungen während der Vertragslaufzeit bietet allein eine 100-Prozent-Preisgarantie. Verbraucher sollten deshalb bei der Tarifwahl einen Blick ins Kleingedruckte werfen.
„Der Strompreis setzt sich aus vielen Komponenten zusammen. Dazu gehören zum Beispiel neben den Beschaffungskosten, Vertrieb und Netzentgelt auch die Umsatzsteuer, Stromsteuer und die Umlage für Erneuerbare Energien“, erläutert Marcus Rüdiger, Vertriebsleiter der Stadtwerke Tecklenburger Land. Viele Versorgungsunternehmen gewähren ihre Preisgarantien ausschließlich für die Preiskomponenten Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelt, schließen dafür aber andere Bestandteile aus. Andere Anbieter nehmen zum Beispiel Stromsteuer, Umsatzsteuer und etwaige neue Steuern oder Abgaben während der Vertragslaufzeit von der Preisgarantie aus. Andere gewähren eine Preisgarantie auf alle Preisbestandteile außer Steuern und staatlichen Abgaben. Für Verbraucher bedeutet das: Steigen die Steuern und Abgaben, geben Energieversorger diese Erhöhung in der Regel eins zu eins an ihre Kunden weiter – trotz zugesagter Preisgarantie! In den vergangenen Jahren hat zum Beispiel so eine wiederholte Erhöhung der EEG-Umlage den Strompreis in vielen Tarifen trotz Preisgarantie nach oben getrieben.
Viele Preisbestandteile bestimmen Strompreis
Neben den Beschaffungskosten bestimmen viele Komponenten den Strompreis. Dazu zählen die Stromsteuer in Höhe von derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde, die EEG-Umlage, die seit dem 1. Januar 2018 netto 6,792 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Die Offshore-Umlage ist zum 1. Januar 2018 von 0,028 Cent auf 0,037 Cent je Kilowattstunde gestiegen. Die sogenannte § 19 StromNEV-Umlage beträgt seit dem 1. Januar 2018 0,370 Cent je Kilowattstunde, die KWK-Umlage liegt aktuell bei 0,345 Cent je Kilowattstunde. Hinzu kommt die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV in Höhe von derzeit netto 0,011 Cent je Kilowattstunde. „In Summe sind das in der Regel inklusive der Mehrwertsteuer mehr als 50 Prozent des Strompreises, die sich so bei vielen Anbietern trotz Preisgarantie jederzeit verändern können – je nachdem auf wie viele Bestandteile sich die Garantie erstreckt“, so Marcus Rüdiger.
Stadtwerke Tecklenburger Land bieten 100-Prozent-Preisgarantie
Die Stadtwerke Tecklenburger Land zählen zu den wenigen Anbietern im Tecklenburger Land, die eine vollumfängliche Preisgarantie gewähren. „Bei den Stadtwerken Tecklenburger Land liegt bei der 100%-Preisgarantie das Risiko von Preissteigerungen allein auf Seiten der Stadtwerke“, sagt Marcus Rüdiger. Steigen Steuern und Abgaben während der Vertragslaufzeit, übernehmen die Stadtwerke Tecklenburger Land diese Mehrkosten und der Kunde bleibt verschont. „Das ist unser Verständnis von fairer Preisgestaltung und Partnerschaft mit der Region“, so der Vertriebsleiter.
Sonderkündigungsrecht bei Tariferhöhungen
Steigen die Strompreise des jeweiligen Anbieters, können Verbraucher nach aktueller Rechtslage von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Tarif oder den Anbieter wechseln. Sie können ihren Vertrag dann fristlos zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen.
Ein sehr schöner Artikel, da muss man schon genau schauen, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Langfristig sollte man auch schauen, ob die Haustechnik auf dem neuesten Stand ist. Veraltete Heizungspumpen und Elektroboiler können sehr hohe Stromkosten verursachen.