Mannheim/Karlsruhe (dapd). Wegen undurchsichtiger Verträge zwischen dem Karlsruher Energiekonzern EnBW und dem russischen Geschäftsmann Andrey Bykov ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Behörde in Mannheim hat am Freitag mitgeteilt, sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und der Untreue zum Nachteil der EnBW gegen sieben aktive und ehemalige Verantwortliche des Konzerns eingeleitet. Darunter seien auch Vorstandsmitglieder, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dapd. Der amtierende Vorstandsvorsitzende Hans-Peter Villis gehöre aber nicht dazu. Sie sollen unter anderem Steuererklärungen abgegeben haben, bei denen Zahlungen an Unternehmen der Bykov-Gruppe zu Unrecht als Betriebsausgaben angegeben wurden. Zudem bestehe der Verdacht der Untreue durch den Abschluss zweier Verträge, die einer Tochtergesellschaft der EnBW einen Nachteil von insgesamt 59 Millionen Euro eingebracht haben soll. Hintergrund ist ein Streit zwischen Bykov und der EnBW, der auch ein Schweizer Schiedsgericht beschäftigt. Der drittgrößte deutsche Energiekonzern machte zahlreiche Geschäfte mit Bykov-Firmen, die zum Großteil erfüllt wurden. Bykov selbst sagte in einem „Handelsblatt“-Interview, er habe 34 Verträge mit der EnBW über mehr als 200 Millionen Euro abgeschlossen. Ein Viertel sei zur Zeit des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Gerhard Goll und drei Viertel zu den Zeiten des amtierenden EnBW-Chefs Villis und seines Vorgängers Utz Claassen gezahlt worden. Verträge führten zu Abschreibungen von 130 Millionen Euro Allerdings streiten sich der Energiekonzern und Bykov derzeit in Schiedsgerichtsverfahren um vier bestimmte Geschäfte. Hintergrund sind Verträge von EnBW mit Bykov-Firmen, die bei dem Versorger zu Abschreibungen von etwa 130 Millionen Euro geführt hatten. Laut EnBW ging es bei den Verträgen aus den Jahren 2005 bis 2008 unter anderem um die Lieferung und Sicherung von Uran, die Firmen hätten diese Leistungen aber nicht erbracht. Bykov sagt, er sei für Lobbyarbeiten bezahlt worden. Erst vor einer Woche sah das Schweizer Schiedsgericht den Vorwurf Bykovs als nicht glaubwürdig an. Dennoch wies das Gericht die Schadenersatzklage der EnBW Kernkraft GmbH gegen das zur Bykov-Gruppe gehörende Unternehmen Eurepa zur Rückzahlung von zwölf Millionen Euro zurück. Zur Begründung hieß es, in der Auslegung des Vertrages sei eine Pflicht zur Rückzahlung des Darlehens nicht zu erkennen. Bereits im Mai war die Eurepa Suisse SA mit Sitz in Zürich wegen Nichterfüllung eines Vertrags über die Lieferung von Uran zur Zahlung von 24,5 Millionen Euro an die EnBW verurteilt worden. In einem weiteren Verfahren, in dem es um 35,6 Millionen Euro ging, folgte das Gericht jedoch ebenfalls nicht der EnBW-Klage. Damit ist jetzt noch ein weiteres Verfahren anhängig. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen EnBW-Verantwortliche ein
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen