Berlin (dapd). Unmittelbar vor der Kabinettsentscheidung über das Betreuungsgeld hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig die schwarz-gelbe Koalition aufgefordert, das umstrittene Vorhaben doch noch zu stoppen. „Ich appelliere an die Vernunft der Bundesregierung, das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes heute nicht auf den W Berlin (dapd). Unmittelbar vor der Kabinettsentscheidung über das Betreuungsgeld hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig die schwarz-gelbe Koalition aufgefordert, das umstrittene Vorhaben doch noch zu stoppen. „Ich appelliere an die Vernunft der Bundesregierung, das Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes heute nicht auf den Weg zu bringen“, sagte Schwesig der Nachrichtenagentur dapd. „Das Betreuungsgeld ist für Schwarz-Gelb schon lange kein politisches Projekt mehr, sondern einzig und allein ein letztes Festklammern an Punkt und Komma des Koalitionsvertrages“, kritisierte Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin. „Dass sich die FDP nun ihre Zustimmung zum Betreuungsgeld auch noch mit einem faulen Deal zur Einführung der privaten Pflegeversicherung hat abkaufen lassen, ist absurd und sagt viel über den Wertekodex der Liberalen und den miserablen Zustand der Koalition aus“, fügte Schwesig hinzu. Wenn der Gesetzentwurf vorliege, „werden wir prüfen, ob er im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Falls dem so ist, wird die SPD das Betreuungsgeld stoppen“, kündigte die Parteivize an. Das ganze Projekt sei „sowieso verfassungsrechtlich sehr fragwürdig“. Zudem stimme das Argument nicht, dass mit dem Betreuungsgeld die Erziehungsleistung anerkannt werde. „Denn wer Hartz-IV-Leistungen erhält, soll das Geld nicht bekommen. Aber Doppelverdiener mit hohem Einkommen, die sich eine Kinderfrau leisten können, bekommen das Betreuungsgeld obendrauf. Das ist alles bizarr“, argumentierte die SPD-Politikerin. Die Ministerriege soll nach dem Willen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die besonders von der CSU geforderte Familienleistung verabschieden. Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr sollen danach zunächst 100 Euro monatlich erhalten. Ab 2014 soll der Zuschuss auch für Kinder im dritten Lebensjahr greifen. Dann wird er für alle auf 150 Euro monatlich angehoben. Berechtigt ist, wer sein Kind nicht in die Obhut einer staatlich geförderten Krippe oder einer anderen öffentlichen Betreuung gibt. dapd (Politik/Politik)
Authors: dapd News