Berlin (dapd-nrd). Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert, dass der Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung erweitert wird. Er will den Mitgliedern der Bund-Länder-Regierungskommission Rechtsterrorismus empfehlen, den entsprechenden Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches auch bei Brand- und Sprengstoffdelikten anzuwenden und den Generalbundesanwalt in solchen Fällen zuständig werden zu lassen.
Bisher ist dies nicht der Fall. „Die bis 2003 geltende Rechtslage muss wieder hergestellt werden“, sagte Schünemann der Zeitung „Die Welt“ (Montagausgabe). Die von der rot-grünen Bundesregierung 2003 vorgenommene Änderung des Straftatbestandes hat nach Ansicht Schünemanns in einem wesentlichen Punkt zu einer „nicht hinnehmbaren Schwächung der rechtlichen Handhabung zur Bekämpfung des Terrorismus“ geführt. Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten zum Beispiel die Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung – ähnlich wie beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) aus Zwickau in seiner Anfangszeit – trotz Verübung von Sprengstoffanschlägen nicht ohne weiteres wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verfolgt werden.