Luxemburg (dapd). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat den öffentlichen Ruf des Bundesverfassungsgerichtes gerügt, das ESM-Gesetz im Falle von Klagen vor der Ratifizierung erst prüfen zu dürfen. „Ich glaube nicht, dass es klug ist, wenn die Verfassungsorgane öffentlich miteinander kommunizieren“, sagte er am Donnerstag in Luxemburg. Ob er durch den geforderten Aufschub das rechtzeitige Inkrafttreten des Rettungsschirms in Gefahr sehe, ließ Schäuble offen: Es sei „noch weniger klug, wenn die Bundesregierung dazu Kommentare abgibt“, sagte er. Der ESM soll im Juli den befristeten Schirm EFSF ablösen. Dafür müsste das entsprechende Gesetz zuvor von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden. Unter anderem die Linkspartei hat Verfassungsklagen gegen das Gesetz angekündigt. dapd (Politik/Politik)