Luxemburg (dapd). Die Salzgitter AG ist mit dem Versuch gescheitert, sich Millionensubventionen vom Bund zurückzuholen: Das Gericht der Europäischen Union wies am Dienstag sämtliche Klagen des niedersächsischen Stahlkonzerns gegen einen Beschluss der EU-Kommission zurück. Brüssel hatte das Unternehmen 2000 dazu verdonnert, Beihilfen aus der damaligen Zonenrandförderung an den Bund zu erstatten, weil diese gegen die Binnenmarktregeln verstießen. Laut Gerichtsunterlagen handelte es sich um Sonderabschreibungen und steuerfreie Rücklagen für eine zuschussfähige Grundlage von 850 Millionen D-Mark. Der Stahl- und Technologiekonzern hatte zwar beim EU-Gericht mit Erfolg dagegen geklagt. Doch legte die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung dagegen ein – und bekam ebenfalls Recht. Der EuGH verwies den Fall daraufhin zurück an die zweite erweiterte Kammer des EU-Gerichts, das nun am Dienstag den Rechtsstreit beendete. Für ihre juristische Niederlage hatte die Salzgitter AG durch eine vorläufige Zahlung in einem früheren Verfahrensstadium bereits vorgesorgt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Salzgitter AG verliert endgültig Millionensubventionen
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Peer-Michael Preß
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