Düsseldorf/Bielefeld. Der Markenartikel-Hersteller Dr. Oetker hat im Streit um den Kinderpudding „Paula“ einen Rückschlag erlitten. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht signalisierte am Dienstag in einer mündlichen Verhandlung, es werde wohl kein europaweites Verkaufsverbot für Aldis Konkurrenzprodukt „Flecki“ verhängen. Doch ließ das Gericht die Möglichkeit eines deutschlandweiten Verkaufsverbots wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb offen.
Oetker hatte in einem Eilverfahren vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht das europaweite Verkaufsverbot für „Flecki“ beantragt. Das Familienunternehmen wirft dem Discounter vor, seinen erfolgreichen Kinderpudding „Paula“ unrechtmäßig kopiert zu haben. Der Vorsitzende Richter der 20. Zivilkammer, Wilhelm Berneke, betonte in der Verhandlung, für ein europaweites Verkaufsverbot seien die Unterschiede in der optischen Erscheinung zwischen „Flecki“ und dem von dem Bielefelder Unternehmen eingetragenen europäischen Geschmacksmuster nach Auffassung der Kammer wohl zu groß. Doch ließ das Gericht Möglichkeit eines deutschlandweiten Verkaufsverbots wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – etwa wegen des Vorwurfs Rufausbeutung – offen. „Das ist wohl der entscheidende Punkt“, sagte der Richter. „Einfach ist diese Entscheidung nicht.“ Das Bielefelder Familienunternehmen hatte „Paula“ bereits vor sieben Jahren auf den Markt gebracht und sich das an ein Kuhfell erinnernde charakteristische braun-weiße Muster des Schoko-Vanille-Puddings designrechtlich schützen lassen. Der auffällige Pudding hat sich seitdem einen Marktanteil von mehr als zehn Prozent bei Kinder-Fertigdesserts erobert. Aldi weist Vorwürfe zurück Als Aldi kürzlich ein ähnliches Produkt unter dem Namen „Flecki“ in sein Angebot aufnahm, sah Oetker dadurch sein eingetragenes europäisches Geschmacksmuster verletzt. Außerdem wirft das Familienunternehmen Aldi vor, den mit Werbemillionen aufgebauten Ruf von „Paula“ auszubeuten. Denn auch wenn Aldi einen anderen Namen verwende und die Aufmachung unterschiedlich sei, werde „eine relevante Anzahl der Verbraucher“ wegen der Ähnlichkeit der Produkte denken, „Paula“ gibt es bei Aldi billiger, sagte der Oetker-Anwalt. Schließlich sei Aldi dafür bekannt, dass es auch von Markenartiklern hergestellte Produkte unter eigenen Namen verkaufe. Dies könnte einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Aldi selbst wies die Vorwürfe allerdings zurück. Der Discounter habe getan, was möglich sei, um eine Verwechslung der Produkte zu vermeiden, betonte ein Prozessvertreter des Unternehmens. Das Produkt und seine Verpackung unterschieden sich deutlich vom Oetker-Pudding. Von einer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung könne ebenfalls keine Rede sein. „Pudding ist kein Imageprodukt mit dem man Leute beeindrucken kann“, sagte der Anwalt. Sein Urteil will das Gericht voraussichtlich am 24. Juli verkünden. In erster Instanz war Dr. Oetker mit seinem Verbotsantrag beim Düsseldorfer Landgericht gescheitert.