Berlin (dapd). Die Bundesregierung will die Rechte der Patienten im Umgang mit Ärzten stärken. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. So sollen etwa alle Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen, künftig in einem Behandlungsvertrag festgehalten werden. Auch Kunstfehler sollen genauer dokumentiert und überprüft werden. Nach Ansicht von Opposition und Patientenorganisationen stellt die neue Regelung jedoch kaum eine Verbesserung dar.
Bisher sind die Rechte der Patienten in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen – zum Teil lückenhaft – geregelt. Mit dem neuen Patientenrechtegesetz sollen sie zusammengefasst und vervollständigt werden. Es soll voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, Patienten müssten nun „über die Behandlung umfassend informiert werden“. Dies gelte auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht übernimmt. Es werde sichergestellt, dass Patienten in ihre Akte Einsicht nehmen können. Das Gesetz ermögliche dadurch „Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe“, ergänzte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Dies bringe „mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen“.
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte das Gesetz dagegen inhaltslos. Es sei lediglich eine Bündelung bereits vorhandener Regelungen, kritisierte Lauterbach im dapd-Interview. Ein paar Paragrafen umzustellen, mache noch lange kein Gesetz. Lauterbach bemängelte, es sei versäumt worden, einen Fonds einzurichten, der Betroffenen schnell und unbürokratisch helfe. Ärzte wären dadurch auch eher bereit gewesen, Fehler einzugestehen. Zudem hätte es „bei schweren Fällen eine Beweisumkehr zugunsten der Patienten geben müssen“. Dies sei oft auch schon gelebte Rechtspraxis.
Kritik kam auch von den Grünen. Der Gesetzentwurf „Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ mache seinem Namen keine Ehre, sagte die zuständige Fachpolitikerin der Grünen, Maria Klein-Schmeink. An keiner Stelle seien durchgreifende Verbesserungen für Patienten vorgesehen. Ähnlich äußerte sich die Linke.
Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigte sich enttäuscht von dem verabschiedeten Entwurf. „Vom Leitbild des mündigen Patienten und dem vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnis ist dieser Gesetzentwurf noch denkbar weit entfernt“, bemängelte der Verbandsvorsitzender Rolf Rosenbrock. Nach wie vor bleibe der Patient in einer unmündigen Position. Besonders zu kritisieren sei der Verzicht auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für Geschädigte von Behandlungsfehlern. Scharfe Kritik kam auch von der Deutschen Hospizstiftung.
Der Deutsche Ärztetag begrüßte den Entwurf dagegen. Als sinnvoll erachtet das Plenum insbesondere die im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten für Vergütungszuschläge, wenn Kliniken sich an Fehlermeldesystemen beteiligten. „Hiermit greift der Gesetzgeber die seit langem von der Ärzteschaft und anderen Gesundheitsberufen initiierten Maßnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit und zur Etablierung einer Fehlervermeidungskultur auf“, heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlaments, das derzeit in Nürnberg tagt.