München (dapd). Wegen einer Klage muss Siemens den Börsengang seiner Tochter Osram verschieben. Die im April avisierte Abspaltung sei nicht mehr möglich, teilte der DAX-Konzern am Freitag in München mit. Siemens-Aktionäre hatten gegen den von der Hauptversammlung beschlossenen Börsengang der Lichttochter geklagt. Dafür ist aber der Eintrag in die Handelsregister von Berlin und München nötig. Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sorgt laut Siemens nun aber für eine Registersperre. Der Konzern hält die Klage für unbegründet und beantragte am Donnerstag beim Oberlandesgericht München im Rahmen eines Freigabeverfahrens die Aufhebung der Registersperre. Ziel sei es, trotz der Klage die Abspaltung so bald wie möglich in die Handelsregister einzutragen, teilte das Unternehmen weiter mit. „Die Siemens-Aktionäre haben uns auf der Hauptversammlung Ende Januar mit einer überwältigenden Mehrheit von über 98 Prozent den klaren Auftrag gegeben, Osram über den Weg der Abspaltung an die Börse zu bringen“, sagte Finanzvorstand Joe Kaeser. „Dieses Mandat werden wir zügig und zuverlässig im Interesse unserer Aktionäre umsetzen.“ Osram gehört mit einem Nettobuchwert von mehr als 2,3 Milliarden Euro zu den größeren Börsengängen, die für dieses Jahr erwartet werden. Die Anteilseigner von Siemens sollen dabei für je zehn Aktien eine Osram-Aktie erhalten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Osram-Börsengang muss verschoben werden
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Peer-Michael Preß
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