Münster. Eine Praxisübernahme bietet Zahnmedizinern eine gewisse Sicherheit für die eigene Selbstständigkeit. Ein Kundenstamm ist bereits vorhanden und der Praxisbetrieb läuft in der Regel routiniert – eine gute Basis für den eigenen Praxiserfolg. NWD Praxisstart bietet Unterstützung.
Die Behandlungsräume sind eingerichtet, Personal ist vorhanden und den Patienten bekannt. Welche Leistungen nach der Übernahme angeboten werden sollen und wie das passende Praxiskonzept dazu gestaltet werden kann, entscheidet der Übernehmer selbst. Pflicht für jeden Existenzgründer – Praxisübernehmer sowie Neugründer – ist es allerdings, die eigene Praxis von Anfang an gemäß den aktuellen Anforderungen im Bereich MPG, RKI & Co. zu führen. Das ist eine Herausforderung, der man sich in jedem Fall annehmen muss …
Es gibt rund 150 Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, die in der Praxis beachtet werden müssen. Dazu gehören unter anderen das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), RKI-Richtlinien, Brandschutz, Datenschutz, Erste Hilfe, Gefahrstoff- und Röntgenverordnung, u.v.m. Seit der Novellierung der RKI-Aufbereitungsrichtlinie 2012 sind die Hygieneanforderungen an Zahnarztpraxen weiter gestiegen. Zudem muss ein Zahnarzt als Arbeitgeber auch für den Personalschutz und für Unfallverhütung am Arbeitsplatz sorgen.
Hier den Überblick zu behalten, ist eine große Herausforderung. Schließlich ist man Zahnmediziner und nicht Hygienespezialist. Spätestens wenn eine behördliche Kontrolle in Form einer Praxisbegehung droht – und dies geschieht in einigen Bundesländern automatisch nach einer Praxisübernahme – schrillen die Alarmglocken. Daher ist jeder Existenzgründer gut beraten, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Bereits bestehende Abläufe und Dokumentationen der Wunschpraxis sollten deshalb rechtzeitig unter die Lupe genommen werden.
NWD Praxisstart nimmt zusammen mit Existenzgründern, die eine Übernahme anstreben, den Hygienestatus einer Praxis auf, um so eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen. Zudem geben die Spezialisten erste Antworten auf drängende Fragen, die sich frischgebackene Praxisinhaber im nächsten Schritt stellen: Wie richte ich einen Aufbereitungsbereich für Medizinprodukte ordnungsgemäß ein und wie müssen die Geräte darin angeordnet werden? Schließlich ist dieser der Knotenpunkt der Praxishygiene. Wie läuft der Freigabe- und Dokumentationsprozess nach der Aufbereitung der einzelnen Chargen ab und welche Dokumentation ist dafür mindestens notwendig? Wie sorge ich für die Validierung der Aufbereitungsprozesse? Entsprechen die Arbeitsabläufe in der Praxis meinen Idealvorstellungen – und wenn nicht, wie optimiere ich sie? In welchen Abständen muss mein Personal geschult oder belehrt werden?
Gerade die weitergehende Hygieneberatung der NWD Gruppe liefert Existenzgründern Antworten auf all diese Fragen und bietet so von Anfang an eine solide Grundlage im Bereich QM- und Hygienemanagement gemäß RKI-Richtlinien und MPBetreibV für die eigene Praxis. Auch über die Übernahme hinaus helfen die Spezialisten der NWD Gruppe dabei, die geltenden Hygieneanforderungen umzusetzen und zu erfüllen. Sie schaffen direkt vor Ort Klarheit und geben Praxisübernehmern sowie dem gesamten Team nützliche Tipps, die fit für den Praxisalltag und die möglicherweise anstehende Praxisbegehung machen.