Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Halbjahr 2015 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 15 783 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 4,4 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 16 515 Fälle).
Die von den Gläubigern angemeldeten voraussichtlichen Forderungen summierten sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres auf 3,0 Milliarden Euro und waren damit um 9,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (Januar bis Juni 2014: 3,3 Milliarden Euro).
3 716 Insolvenzen betrafen Unternehmen (z. B. Gesellschaften, Firmen, Betriebe oder selbstständig tätige Personen mit mindestens 20 Gläubigern); das waren 3,8 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2014 (damals: 3 861 Fälle). Außerdem beantragten 10 435 Verbraucher (z. B. selbstständig tätige Personen mit weniger als 20 Gläubigern, Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war damit um 6,5 Prozent niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2014: 11 158 Fälle).
Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurden 40 Insolvenzverfahren an einem nordrhein- westfälischen Amtsgericht eröffnet, bei denen der Sitz bzw. der Wohnort des Schuldners außerhalb Nordrhein-Westfalens lag. (IT.NRW)