Düsseldorf (IT.NRW). Im ersten Quartal des Jahres 2015 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 7 954 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 5,1 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (damals: 8 382 Fälle).
Die von den Gläubigern angemeldeten voraussichtlichen Forderungen summierten sich in den ersten drei Monaten dieses Jahres nach vorläufigen Ergebnissen auf 1,3 Milliarden Euro (Januar bis März 2014: 1,5 Milliarden Euro).
1 875 Insolvenzen betrafen Unternehmen; das waren 8,0 Prozent weniger als im ersten Quartal 2014 (damals: 2 039 Fälle). Weitere 6 079 Schuldner beantragten die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; der Großteil (5 276) hiervon waren Verbraucherinsolvenzen, d. h. die Verfahren bezogen sich auf Personen, die nicht selbstständig tätig sind (z. B. Arbeitnehmer, Rentner oder Arbeitslose). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war um 5,8 Prozent niedriger als im ersten Quartal 2014 (damals: 5 601 Fälle).
Wie die Statistiker weiter mitteilen, wurden 21 Insolvenzverfahren an einem nordrhein-westfälischen Amtsgericht eröffnet, bei denen der Sitz bzw. der Wohnort des Schuldners außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt. (IT.NRW)