Jetzt den Generationswechsel vollziehen – die Steuervorschriften sind (noch) günstig
Manchmal muss man Geld verschenken – damit man es behalten kann. Dass diese Aussage kein Widerspruch ist, erklärt sich dadurch, dass bei unentgeltlichen Vermögensübertragungen stets auch der Fiskus zu berücksichtigen ist, nämlich in Form der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das seit 2009 geltende Erbschaftsteuerrecht hat komplexe, aber günstige Rahmenbedingungen für die Übertragung von Unternehmensvermögen geschaffen. Der Gesetzgeber hat mit sog. „Verschonungsregelungen“ dafür gesorgt, dass einzelne Vermögensarten unter bestimmten Voraussetzungen vollständig von der Erbschaft- oder Schenkungsteuer befreit werden können. Diese Befreiungen sind an Bedingungen geknüpft, die wiederum innerhalb eines Zeitraums von 5 bzw. 7 Jahren nach der Übertragung nicht verletzt werden dürfen. Gerade wenn man daran denkt, dass zur Begleichung der Erbschaftsteuer (bis zu 30 Prozent selbst bei nahen Angehörigen) ansonsten Teile des ererbten Vermögens veräußert werden müssen, wird die immense wirtschaftliche Bedeutung dieser Verschonungsmöglichkeit offenkundig.
Gerade diese Diskrepanz zwischen der Besteuerung mit bis zu 30 Prozent, bei entfernt oder nicht miteinander verwandten Erben und Beschenkten sogar bis zu 50 Prozent auf den Wert des Vermögens einerseits, und der Möglichkeit der vollständigen Steuerbefreiung andererseits haben das erst drei Jahre in Kraft befindliche Recht in die Diskussion gebracht, erneut verfassungswidrig zu sein. Aktuell prüft der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: II R 9/11) die Verfassungsmäßigkeit der neuen Vorschriften und wird wohl noch in diesem Jahr darüber entscheiden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Einige Experten mutmaßen bereits, das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht werde die von ihm selbst gesetzten Behaltefristen nicht erleben.
Doch selbst wenn die Gerichte die genannten Vorschriften absegnen sollten, kann derzeit niemand absehen, wie Erbschaften oder Schenkungen besteuert werden, falls sich nach der nächsten Bundestagswahl, die voraussichtlich im September 2013 stattfinden wird, die politischen Verhältnisse ändern. Nicht nur SPD und Grüne, sondern auch einflussreiche Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium haben jüngst für eine deutliche Veränderung der Rahmenbedingungen plädiert. Kern der Vorschläge ist, die Steuersätze zu senken und im Gegenzug Ausnahmen wie die Verschonungsregelungen zu streichen.
Das bedeutet, wer die derzeit noch günstigen Regelungen für eine steuereffiziente Nachfolge nutzen möchte, sollte sich beeilen – denn ein Generationenwechsel ist weitaus mehr als eine schlichte Schenkung: Selbstverständlich sollten Übertragungen niemals aus rein steuerlichen Überlegungen vorgenommen werden.
Neben Fingerspitzengefühl und ökonomischen Überlegungen ist eine enge Verzahnung von Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht gefragt, um eine insgesamt optimale Lösung zu erreichen. Die hier notwendigen Abstimmungsprozesse sind vielfach zeitaufwändig, insbesondere wenn vor einer Übertragung noch Gestaltungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.
Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich fachkundig beraten zu lassen. Wir begleiten den Übergang Ihres Vermögens auf die nächste Generation.