Münster/Osnabrück. Die Fortführung der Produktion sowie die Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter des Osnabrücker Traditionsunternehmen Metallgießerei Schmidt sind vorerst wieder gesichert. „Die wichtigsten Kunden des Unternehmens finanzieren und unterstützen die Fortführung aktiv“, konnte der vom Amtsgericht Osnabrück bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Sebastian Nolte von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter heute mitteilen.
In ersten Gesprächen mit den Kunden und Lieferanten ist es gelungen, die aufgrund Materialmangels drohende Produktionseinstellung zu verhindern und die ersten Weichen für die weitere Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu stellen.
Die Metallgießerei Schmidt war nach anhaltenden Defiziten in einen Liquiditätsengpass geraten und hatte deshalb für März und April keine Löhne mehr zahlen können. Nachdem sich die Zahlungsstockung nicht auflösen ließ, stellte die Geschäftsführung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Am 23. April ordnete das Amtsgericht Osnabrück dann die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um auf diesem Weg die Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.
Bereits am nächsten Morgen nahm der vorläufige Insolvenzverwalter seine Arbeit auf und leitete unverzüglich die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die 55 Mitarbeiter und drei Auszubildenden des Traditionsunternehmens in die Wege. „Die Bewilligung der vorfinanzierenden Bank und die Zustimmung der örtlichen Agentur für Arbeit liegen jetzt vor, so dass wir noch in dieser Woche die Zahlungen an die Beschäftigten veranlassen können“, so Nolte.
Kunden lösen neue Bestellungen aus
Mitte der Woche konnte Nolte nun auch mit den wichtigsten Geschäftspartnern der Metallgießerei Schmidt einen Konsens über die Fortführung des Geschäftsbetriebs im vorläufigen Insolvenzverfahren erzielen. „Die entscheidenden Kunden und Lieferanten stehen zu uns und haben teilweise schon neue Bestellungen ausgelöst, so dass die Produktion in der kommenden Woche wieder auf vollen Touren laufen kann. Auf dieser Basis werden wir schon in den nächsten Tagen mit der Investorensuche beginnen. Klar ist, dass wir einen neuen Geldgeber brauchen, um den Betrieb wieder auf eine solide finanzielle Basis stellen und auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortführen zu können“, betonte der vorläufige Insolvenzverwalter. Es sei jetzt jedoch noch zu früh, um eine Prognose über den Ausgang der Suche zu stellen.
Die Metallgießerei Schmidt GmbH ist ein mittelständisches Unternehmen und produziert Gussteile in allen Leichtmetall- und Schwermetall-Legierungen zur Verwendung in der Automobilindustrie, in der Elektrotechnik, im Feuerlöschwesen, in der Luftfahrtindustrie, im Apparate- und Maschinenbau, im Metallbau, im Motoren- und Fahrzeugbau, in der Nahrungsmittelindustrie sowie im Ofenbau und in der Wehrtechnik. In der Gießerei werden vorwiegend Mittel- und Kleinserien wie auch Einzelteile im Hand- und Maschinenformguss sowie Kokillenguss erstellt. Zuletzt erzielte das Unternehmen, das am 1. Juli 1931 durch den Werkmeister Wilhelm Schmidt in Osnabrück gegründet worden war, damit jährlich Erlöse von 5 bis 6 Mio. Euro.
Weitere Informationen:
Der Fachanwalt für Insolvenzrecht Sebastian Nolte wird von den Amtsgerichten Münster, Osnabrück, Erfurt und Meiningen regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt. 2012 war ihm in Münster unter anderem die Rettung des Traditionsunternehmens Rebholz Guss im eröffneten Insolvenzverfahren geglückt. Rechtsanwalt Sebastian Nolte gehört seit 1998 der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter an und leitet die Münsteraner Niederlassung der auf komplexe Insolvenzverfahren mit Konzernstrukturen von überregionaler Bedeutung und insbesondere Hochtechnologieunternehmen spezialisierten Kanzlei.
JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter zählt heute mit rund 50 Anwälten an acht Standorten in sechs Bundesländern zu den führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung, des Insolvenzrechts, des Prozessrechts sowie den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten in Deutschland. Seit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) zum 01.03.2012 werden Dr. Jaffé und die Anwälte seiner Kanzlei regelmäßig auch als Sachwalter bestellt, um die mit den neu geschaffenen weiteren Sanierungsinstrumenten im Rahmen des Insolvenzverfahrens mögliche Restrukturierung von Unternehmen zu überwachen.