Osnabrück. Gute Nachrichten für die 58 Mitarbeiter des Osnabrücker Traditionsunternehmens Metallgießerei Schmidt: Sie erhalten mit der zum 1. Juni erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder reguläre Lohn- und Gehaltszahlungen und bleiben in vollem Umfang weiter beschäftigt.
„Da uns die Großkunden bei der Fortführung der Produktion unterstützen und neue Aufträge in erheblichem Umfang erteilt haben, ist kein Arbeitsplatzabbau erforderlich. Der Betrieb kann derzeit zumindest wieder kostendeckend arbeiten und dafür brauchen wir alle hier“, konnte der vom Amtsgericht Osnabrück bestellte Insolvenzverwalter Sebastian Nolte von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter jetzt mitteilen.
Die Metallgießerei Schmidt war nach anhaltenden Defiziten in einen Liquiditätsengpass geraten und hatte deshalb für März und April keine Löhne mehr zahlen können. Nachdem sich die Zahlungsstockung nicht auflösen ließ, stellte die Geschäftsführung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Am 23. April ordnete das Amtsgericht Osnabrück dann die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um auf diesem Weg die Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.
Ausgang der Investorensuche noch offen
Die seitdem eingeleiteten Maßnahmen zeigen auch erste positive Wirkungen. Durch die mit Zustimmung der örtlichen Agentur für Arbeit bewirkte Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes konnten die rückständigen Zahlungen an die Mitarbeiter weitgehend ausgeglichen und so für eine Übergangszeit die Basis für die Fortführung des Betriebes geschaffen werden. Gleichzeitig erzielte der Insolvenzverwalter mit den wichtigsten Geschäftspartnern der Metallgießerei Schmidt einen Konsens über die weitere Belieferung mit Material bzw. die Erteilung neuer Aufträge. Der Effekt: Der Betrieb ist für die nächsten beiden Monate nunmehr wieder in der Lage, unter Vollkosten zu produzieren und Löhne und Gehälter aus eigener Kraft zu erwirtschaften.
„Es ist sehr erfreulich, dass die entscheidenden Kunden und Lieferanten der Metallgießerei Schmidt zunächst weiter die Treue halten. Es ist aber auch klar, dass sie für ihre Planungssicherheit eine längerfristige Zukunftsperspektive brauchen. Die kann ihnen nur ein neuer Investor geben. Wir haben zwar schon erste Gespräche geführt, sind jedoch weiterhin auf der Suche nach Interessenten. Eine Prognose über den Ausgang des Investorenprozesses kann ich noch nicht geben“, so Insolvenzverwalter Sebastian Nolte.
Das Amtsgericht Osnabrück hat ihn mit Beschluss vom 1. Juni nach seiner Tätigkeit im vorläufigen Verfahren auch als Insolvenzverwalter bestellt. Damit ist nun auch die Verfügungsgewalt über das Vermögen der Metallgießerei Schmidt GmbH direkt auf ihn übergegangen. Rechtlich ist damit der Weg für den Insolvenzverwalter frei, um etwaige Verhandlungen mit potenziellen Investoren zügig abschließen zu können.