Lufthansa durfte Bonusmeilen-Programm verändern

Lufthansa durfte Bonusmeilen-Programm verändern Köln (dapd). Die Lufthansa durfte ihr Bonusmeilen-Programm „Miles & More“ zum Nachteil von Vielfliegern verändern. Das Kölner Oberlandesgericht wies am Dienstag die Klage eines Lufthansa-Kunden gegen die Entwertung seiner gesammelten Bonusmeilen ab. Es hob damit eine anderslautende Entscheidung des Kölner Landgerichts auf. Geklagt hatte der Hamburger IT-Professor Tobias Eggendorfer. Er hatte auf seinem Prämienkonto Anfang 2011 die für Normalkunden unvorstellbare Summe von rund 900.000 Bonusmeilen angesammelt – genug, um gleich mehrere Interkontinentalflüge erster Klasse damit zu bezahlen. Durch die Anfang 2011 von der Lufthansa vorgenommene Änderungen am „Miles & More“-Programm sah der Vielflieger seine Prämien entwertet. Denn die Zahl der für die Buchung von Business- und First-Class-Flügen nötigen Punkte erhöhte sich um bis zu 20 Prozent. Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des Vielfliegers ab. Die Richter erklärten, ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Änderung seien deren Auswirkungen für einen „durchschnittlichen“ Teilnehmer des „Miles & More“-Programms. Für Normalkunden habe sich die Prämiensituation aber durch die Neuregelung in einigen Punkten sogar verbessert, hatte das Gericht bereits bei der mündlichen Verhandlung betont. Fall dürfte Gerichte noch länger beschäftigen Doch auch bei isolierter Betrachtung der Business- und First-Class-Flüge ist nach Auffassung der Richter die „Preiserhöhung“ um 15 bis 20 Prozent nach sechs Jahren nicht als treuwidrig anzusehen. Auch die Vorankündigungsfrist von nur einem Monat sei nicht zu beanstanden. Denn für einen „durchschnittlichen“ Teilnehmer des Programms sei es in diesem Zeitraum durchaus möglich, seine Punkte zu den alten Konditionen einzusetzen. Doch dürfte der Rechtsstreit mit der Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts kaum beendet sein: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Kläger Eggendorfer signalisierte am Dienstag auf seiner Internetseite www.meilenschwund.de bereits grundsätzlich die Bereitschaft, diesen Weg zu gehen. „Wir müssen jetzt prüfen, wie und mit welchen Argumenten wir in die Revision gehen können“, hieß es dort in einer ersten Stellungnahme. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts gilt zwar formal nur für die beiden beteiligten Parteien. Doch dürfte sie auch Auswirkungen auf andere Vielflieger haben, die sich gegen die Änderungen bei „Miles & More“ wehren. Denn erfahrungsgemäß orientieren sich die unteren Instanzen bei ihren weiteren Entscheidungen an den Vorgaben der übergeordneten Gerichte. (Aktenzeichen: OLG Köln 15 U 45/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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