Lohnzuwächse – Benachteiligung für Geringverdiener

Das Zusammenwirken von Sozialabgaben, Transferleistungen und der Einkommensteuer führt dazu, dass Lohnzuwächse bei Geringverdienern deutlich stärker belastet werden.
Eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass Lohnzuwächse bei Geringverdienern deutlich stärker belastet werden als bei Spitzenverdienern. (Foto: Myriams-Fotos/ pixabay)

Gütersloh. Leistung lohnt sich nicht immer. Gerade für untere Einkommensgruppen können Mehrarbeit und Lohnzuwächse dazu führen, dass teilweise am Monatsende weniger Geld im Portemonnaie übrigbleibt. Spitzenverdiener hingegen können von einem zusätzlich verdienten Euro deutlich mehr behalten. Grund dafür ist das Zusammenwirken des deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystems, das Wissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung untersucht haben. Laut Studienautoren müssen Reformen sicherstellen, dass sich mehr Erwerbsarbeit und Lohnzuwächse insbesondere für untere Einkommensgruppen auch lohnen.

Die Studie hat für einzelne Musterhaushalte die Höhe der sogenannten effektiven Grenzbelastung untersucht. Dieser Wert gibt an, welcher Anteil eines zusätzlich verdienten Euros, aufgrund von Beiträgen zur Sozialversicherung, Einkommenssteuern oder durch den Entzug von Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Kinderzuschlag, wieder abgegeben werden müsste. Bei einer effektiven Grenzbelastung von 60 Prozent würden von einem zusätzlich verdienten Euro nur 40 Cent netto übrig bleiben. Im Gegensatz zum Grenzsteuersatz der Einkommenssteuer verläuft diese Grenzbelastung aber nicht progressiv. Dadurch werden Lohnzuwächse bei höheren Einkommen tendenziell weniger belastet als bei niedrigen. „Mehr Arbeit und Lohn müssen sich für die Krankenschwester genauso auszahlen wie für den Unternehmensberater. Dass sich mehr Erwerbsarbeit lohnt, ist eines der zentralen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft“, kommentiert Aart De Geus, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, die Ergebnisse der Studie.

Untere Einkommensgruppen werden am stärksten belastet

Anhand der Musterhaushalte zeigen sich die unterschiedlichen Belastungen: Von einem hinzuverdienten Euro bleibt einem Singlehaushalt mit einem jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen von 17.000 Euro nichts übrig. Die Grenzbelastung liegt bei 100 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von 75.000 Euro verbleiben dagegen 56 Cent in der Haushaltskasse. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei Ehepaaren mit zwei Kindern und einem Alleinverdiener: Bei einem jährlichen Bruttoverdienst von 40.000 Euro bleiben von einem hinzuverdienten Euro nur 56 Cent netto übrig. Hingegen kann ein vergleichbarer Haushaltstyp mit einem mehr als doppelt so hohen Einkommen von 90.000 Euro insgesamt 66 Cent behalten. „In einigen Fällen finden wir Grenzbelastungen von über 120 Prozent. Ein hinzuverdienter Euro führt damit zu 20 Cent netto weniger im Portemonnaie“, sagt Manuela Barišić, Wirtschaftsexpertin der Bertelsmann Stiftung. Auch bei Alleinerziehenden fallen die Belastungen insbesondere im unteren Einkommensbereich sehr hoch aus. Bis zur Einkommensschwelle von ca. 23.800 Euro beträgt die Grenzbelastung durchgängig über 60 Prozent. Erst ab knapp 41.000 Euro sinkt sie schließlich auf 44 Prozent.

Reformen müssen Fehlanreize abbauen

Laut Studienautoren muss der Gesetzgeber das Gesamtsystem aus Einkommensteuer, Sozialabgaben und Transferleistungen besser aufeinander abstimmen, um Anreize für mehr Erwerbsarbeit zu schaffen. Die in der politischen Debatte häufig geforderte Abschaffung des „Mittelstandsbauches“, um die sprunghaft steigende Belastung für untere Einkommensgruppen aufzuheben, ist aus Sicht der Autoren nur bedingt geeignet: Zwar könnte die Abflachung zu einer höheren Beschäftigung führen, würde aber auch die Einkommensungleichheit erhöhen, da von der Entlastung insbesondere hohe Einkommen profitieren würden. Mit gut 37 Milliarden Euro wären diese Reform zudem mit erheblichen Einnahmenverlusten für die öffentlichen Haushalte verbunden.

Sinnvoller wäre es hingegen, die unterschiedlichen Transferleistungen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Arbeitslosgengeld II besser aufeinander abzustimmen. Kombiniert mit einer konstanten Transferentzugsrate von 60 Prozent könnte dies zu positiven Beschäftigungseffekten und weniger Einkommensungleichheit führen. Auch die Umstellung des Ehegattensplittings auf ein Realsplitting mit übertragbaren Freibeträgen, könnte diese positiven Effekte verstärken. Dadurch würden Ehepartner im Grundsatz individuell besteuert. Eine solche Reform des Ehegattensplittings würde sich zudem mit knapp 5,6 Milliarden Euro positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken. „Die Umwandlung zu einem Realsplitting würde insbesondere für Frauen und Mütter Fehlanreize abbauen und ihre Erwerbsbeteiligung erhöhen“, so Manuela Barišić.

www.bertelsmann-stiftung.de

Veröffentlicht von

Sascha Brinkdöpke

Die WIR-Redaktion freut sich auch auf Ihre Pressemitteilungen. Sprechen Sie uns an unter +49 5231 98100 0 oder per mail an redaktion@wirtschaft-regional.net

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.