Düsseldorf (dapd). Eine Kündigung in der Probezeit ist auch nach einem schweren Arbeitsunfall des Betroffenen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Solingen wurde am Montag rechtskräftig, weil der Arbeiter seine Berufung zurückzog, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mitteilte. Eine Schneidemaschine hatte dem Industriemechaniker vier Finger abgetrennt, von denen drei wieder angenäht werden konnten. Der Mann hatte den Unfall der Berufsgenossenschaft gemeldet. Ihm wurde während der Probezeit dann gekündigt. Dagegen hatte der Mann geklagt, weil seiner Ansicht nach erst hätte geklärt werden müssen, wer Schuld an dem Unfall hatte. Das Arbeitsgericht entschied, für die Kündigung bedurfte es nicht der sozialen Rechtfertigung, zudem sei sie weder sitten- noch treuwidrig. (Aktenzeichen Arbeitsgericht Solingen: 2 Ca 198/12, Urteil vom 10. Mai 2012, Aktenzeichen Landesarbeitsgericht Düsseldorf: 14 Sa 1186/12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Kündigung in der Probezeit auch bei Arbeitsunfall erlaubt
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Peer-Michael Preß
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