Hannover (dapd). Insgesamt 23 Klagen gegen den Finanzdienstleister AWD wegen angeblich zu hoher Vertriebsprovisionen sind am Mittwoch vom Landgericht Hannover abgewiesen worden. Aus der Entscheidung könne aber nicht geschlossen werden, dass mehrere Hundert beim Gericht noch anhängige Klagen ebenfalls abgewiesen würden, sagte Gerichtssprecher Matthias Kannengießer. Es handele sich immer um Einzelfallentscheidungen. Bislang habe es aber noch keine erfolgreiche Klage gegeben. In den vergangenen Wochen seien bereits einige ähnliche Klagen abgewiesen worden. Die abgewiesenen Kläger können laut Kannengießer Berufung einlegen. Das Oberlandesgericht in Celle müsse sich dann mit der Sache beschäftigen. Die Kläger werfen Beratern der Firma vor, bei der Vermittlung von Medien- und Immobilienfonds mehr als 15 Prozent Provision verlangt und darauf nicht hinreichend hingewiesen zu haben. In den 23 abgewiesenen Fällen sei es „unstreitig, dass nicht mehr als 15 Prozent des angelegten Geldes in Provisionen geflossen sind“, sagte Kannengießer. In 22 Fällen handelte es sich um von AWD vermittelte Geldanlagen in Medienfonds, in einem Fall ging es um eine Geldanlage in einem Immobilienfonds. Im Fall von zwei weiteren Anlagen in Immobilienfonds verfügte das Gericht, Beweise darüber zu erheben, ob den Klägern ein Prospekt mit Informationen zum Risiko der Geldanlage rechtzeitig übergeben wurde. In einem weiteren Fall, bei dem es ebenfalls um Anlagen in Immobilienfonds ging, sollten am Mittwoch noch Zeugen vernommen werden. Dabei sollte geklärt werden, ob ein Prospekt mit Hinweisen auf das Risiko der Geldanlage und mit dem Hinweis, dass für die Anlage eine Provision von mehr als 15 Prozent fällig werde, rechtzeitig bei dem Anleger eingegangen war. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Klagen gegen Finanzdienstleister AWD abgewiesen
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Peer-Michael Preß
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