Leipzig (dapd). Im Streit um den künftigen Berliner Hauptstadtflughafen haben Gegner des Projekts erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag in Leipzig Klagen von Bewohnern der Gemeinden Kleinmachnow, Zeuthen und Mahlow ab. Sie wollten eine Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens oder sogar die Rücknahme der Baugenehmigung für den Airport in Schönefeld erzwingen. Die Kläger hatten sich von den Behörden getäuscht gefühlt, weil im Planfeststellungsverfahren andere Flugrouten vorgesehen waren als schließlich bei der Genehmigung festgelegt wurden. Sie wollten deshalb erreichen, dass sie trotz inzwischen abgelaufener Fristen Klagen gegen das Verfahren führen dürften. Diesem Begehren gaben die Richter nicht statt. Die Planungsbehörden hätten die Betroffenen nicht arglistig getäuscht, erklärten die Richter. Dass Flugrouten sich zwischen Planung und Inbetriebnahme eines Flughafens noch ändern könnten, sei allgemein bekannt. Deshalb hätten die Kläger schon während der Planungsphase Einspruch einlegen und sich zu Betroffenen von Fluglärm erklären können. Andere Kläger hätten sich nicht durch noch bestehende Unsicherheiten von Klagen abhalten lassen. Die Richter erkannten zwar Mängel bei der Beteiligung der Öffentlichkeit im Planungsverfahren. So hätten die Planungsunterlagen auch in den Gemeinden ausgelegt gehört, die nicht unmittelbar von den geplanten Flugrouten betroffen waren. Auch wäre es wünschenswert gewesen, wenn auf die Vorläufigkeit der Planung betreffs der An- und Abflugrouten hingewiesen worden wäre. Insgesamt seien diese Mängel aber nicht so gravierend, dass eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zu rechtfertigen gewesen wäre. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Kläger unterliegen im Streit um Hauptstadtflughafen
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Peer-Michael Preß
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