Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt nimmt den deutschen Lebensmittel-Einzelhandel noch genauer unter die Lupe. Die Wettbewerbsbehörde startete am Dienstag die zweite Ermittlungsphase ihrer Branchenüberprüfung. Ziel sei es, „das Thema Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel näher zu beleuchten“, betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn. Knapp 200 Lebensmittelhersteller müssen dem Kartellamt dabei in umfangreichen Fragenkatalogen Auskunft über Absatzmengen, Umsätze, Listenpreise und Konditionen für rund 250 Einzelartikel geben. Gefragt wird außerdem nach dem Wettbewerbsdruck durch konkurrierende Markenartikel und Handelsmarken der Supermarktketten. Das Bundeskartellamt kann Sektoruntersuchungen durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in einer Branche eingeschränkt oder verfälscht sein könnte. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Kartellamt überprüft Lebensmittelhandel
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Peer-Michael Preß
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