Osnabrück (dapd). Der juristische Streit um die Rückerstattung von Steuermillionen an den insolventen Cabriohersteller Karmann geht weiter. Insolvenzverwalter Ottmar Hermann legte gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) Revision vor dem Bundesgerichtshof ein, wie ein Sprecher am Dienstag in Osnabrück sagte.
Das OLG hatte im August ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, wonach die nichtinsolvente Besitzgesellschaft von Karmann eine Steuererstattung von 163 Millionen Euro plus Zinsen an die insolvente Betriebsgesellschaft weiterreichen muss. Das Urteil wurde jedoch unter Vorbehalt gefällt, da zunächst ein parallel laufendes Finanzrechtsverfahren abgeschlossen werden müsse.