Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (5. Juni, ab 10.00 Uhr), ob das neue Recht für die Bundestagswahlen verfassungsgemäß ist. SPD, Grüne und zahlreiche Bürger greifen die von Union und FDP beschlossene Gesetzesreform an. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verhandelt mündlich über die Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht prüft am Dienstag (5. Juni, ab 10.00 Uhr), ob das neue Recht für die Bundestagswahlen verfassungsgemäß ist. SPD, Grüne und zahlreiche Bürger greifen die von Union und FDP beschlossene Gesetzesreform an. Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verhandelt mündlich über die Klagen. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten erwartet. Das Wahlrecht war Ende 2011 geändert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 Teile für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus Sicht der Beschwerdeführer wurden die früheren Mängel aber nicht beseitigt. SPD und Grüne argumentieren, das neue Gesetz beseitige bei Bundestagswahlen weder die umstrittenen Überhangmandate noch das sogenannte negative Stimmgewicht. Das negative Stimmgewicht ist ein paradoxer Effekt, bei dem der Gewinn von Zweitstimmen für eine Partei bei dieser Partei zu einem Sitzverlust im Bundestag führen kann – die Stimmen erhalten dann ein negatives Gewicht. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Die CDU – so argumentiert die klagende SPD-Fraktion – wolle von Überhangmandaten profitieren. Die Wahlrechtsreform war von der schwarz-gelben Regierungskoalition im Alleingang beschlossen worden. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine tief greifende Korrektur gefordert hatte. Ein Wahlsystem sei verfassungswidrig, bei dem ein Zuwachs an Stimmen zu einem Mandatsverlust oder ein Verlust an Stimmen zu einem Mandatsgewinn führen könne, betonte das Gericht damals. Der Gesetzgeber müsse die komplexe Berechnung der Sitzzuteilung auf eine „verständliche Grundlage“ stellen. Durch die beschlossene Gesetzesänderung würde künftig jedes Bundesland seine Volksvertreter separat wählen und in den Bundestag entsenden. Zweitstimmen, die eine Partei in einem Land bekommt, können nicht mehr mit denen in einem anderen Land verrechnet werden. Das Gericht verhandelt nach eigenen Angaben über eine Normenkontrollklage der Fraktionen von SPD und Grünen, eine Organklage der Partei der Grünen und die von 3.063 Beschwerdeführern erhobene Bürgerklage. Die Massenbeschwerde wurde vom Verein „Mehr Demokratie“ und den Initiatoren der Internet-Seite „Wahlrecht.de“ gemeinsam organisiert. dapd (Politik/Politik)
Authors: dapd News