Jet-Tankstellenbetreiber unterliegt Bundeskartellamt

Jet-Tankstellenbetreiber unterliegt Bundeskartellamt Bonn (dapd). Das Bundeskartellamt hat in seinem Kampf um mehr Wettbewerb auf dem deutschen Tankstellenmarkt Rückendeckung vom Oberlandesgericht Düsseldorf bekommen. Das Gericht entschied, dass der Betreiber der Jet-Tankstellen, ConocoPhillips, einen umfangreichen Fragenkatalog der Kartellwächter zu möglichen Wettbewerbsbehinderungen beantworten muss. Das bestätigte am Freitag ein Justizsprecher der Nachrichtenagentur dapd. Die Wettbewerbshüter ermitteln wegen des Verdachts der Behinderung freier Tankstellen gegen die fünf großen Mineralölkonzerne – Deutsche BP/Aral, Exxon/Esso, ConocoPhillips, Shell und Total. Die großen Mineralölkonzerne sollen den freien Tankstellen Kraftstoff zu Preisen verkauft haben, die noch über denen lagen, die sie von ihren eigenen Endkunden an der Zapfsäule verlangten. Das Kartellamt hatte deshalb in einem Auskunftsbeschluss von den fünf Unternehmen Antwort auf 19 Fragen etwa zu den Eigentumsverhältnissen an den Marken-Tankstellen, zur Preishoheit und zu Rabatten gefordert. ConocoPhillips hatte als einziges Unternehmen die Herausgabe der Daten abgelehnt und Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Das Unternehmen warf dem Bundeskartellamt vor, sein Auskunftsersuchen basiere auf völlig haltlosen Vermutungen. Der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hatte jedoch keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auskunftsbegehrens. Schon die bei den Wettbewerbshütern eingegangenen Beschwerden freier Tankstellen begründeten einen Anfangsverdacht und rechtfertigten die Ermittlungen, urteilten sie. Dabei entscheide allein die Wettbewerbsbehörde, ob und welche Ermittlungen zur Wahrung ihrer Aufgaben anzustellen seien. Der Ermessensspielraum der Behörde sei dabei notwendigerweise weit gespannt, entschied das Gericht. ConocoPhillips muss dem Urteil zufolge nun bis zum 8. Oktober die Fragen des Bundeskartellamtes beantworten. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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