Die Steuerbilanz in Papierform wird zukünftig durch die sogenannte E-Bilanz, abgelöst. Damit müssen bilanzierende Unternehmer demnächst ihre Bilanz in elektronischer Form an das Finanzamt übermitteln und zwar erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 im Jahr 2014.
Die Übermittlung der E-Bilanz erfolgt im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) nach einem von der Finanzverwaltung festgelegten Gliederungsschema, der sog. Taxonomie. Die Taxonomie ähnelt einem erweiterten Kontenrahmen und stellt Verbindungen und rechnerische Verknüpfungen zwischen den einzelnen Positionen her. In der Taxonomie werden bestimmte Positionen als „Mussfeld“ oder auch als „Auffangposition“ bezeichnet. Dabei stellen die Mussfelder den Mindestumfang des zu übermittelnden Datensatzes dar. Sie sind zwingend mit dem entsprechenden Wert aus der Buchführung zu füllen. Lässt sich ein solcher Wert aus der Buchführung nicht ableiten, ist die Position mit einem Leervermerk, sog. NIL-Wert, zu übermitteln. Weiterhin werden Auffangpositionen eingeführt, um Eingriffe in das Buchungsverhalten der Unternehmen zu vermeiden. Sie dienen der Erleichterung, wenn bestimmte Informationen für ein Mussfeld nicht aus der Buchführung abgeleitet werden können. Die Taxonomie wird von der Finanzverwaltung festgelegt und in regelmäßigen Abständen angepasst. Das Bundesfinanzministerium hat die für das Wirtschaftsjahr 2013 anzuwendende Taxonomie „Version 5.1“ am 1.6.2012 veröffentlicht. Unternehmen müssen bei der Übermittlung ihrer Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsdaten immer die für das jeweilige Jahr gültige Taxonomie verwenden. Nachdem nunmehr die endgültige Taxonomie für 2013 vorliegt, sollten spätestens jetzt alle Unternehmen prüfen, welche Anpassungen sie in ihrem Kontenrahmen vornehmen müssen, um ihre Rechnungslegung auf die Erfordernisse der E-Bilanz umzustellen. Die Umstellung muss bis zum 31.12.2012 abgeschlossen sein, da die Unternehmen bereits ab dem 01.01.2013 nach dem neuen E-Bilanz-tauglichen Kontenrahmen buchen müssen.
Im Rahmen des Umstellungsprozesses sind insbesondere folgende Grundsatzentscheidungen der Unternehmensleitung erforderlich:
– Wer soll die E-Bilanz erstellen? (Intern oder extern)
– Welches Format soll verwendet werden? (Steuerbilanz mit steuerlicher Gewinn- und Verlustrechnung oder Handelsbilanz mit steuerlicher Überleitungsrechnung)
– Wie differenziert soll die E-Bilanz erstellt werden? (Umsetzungslevel: Minimal- oder Maximalstrategie)
Auf der Grundlage dieser Entscheidungen kann dann das für die Anpassung des Kontenrahmens notwendige Konten-Mapping erfolgen. „Mapping“ bedeutet, dass die Konten eines Kontenplans zu den passenden Positionen der E-Bilanz zugeordnet werden. Eine Anpassung des Buchungsverhaltens ist dann nicht erforderlich, wenn ein Konto einer Taxonomieposition oder wenn mehrere Konten einer Taxonomieposition zugeordnet werden können. Problematisch ist die Anpassung aber dann, wenn ein Konto mehreren Taxonomiepositionen zuzuordnen ist. In diesen Fällen stellt sich die Frage, wie das Unternehmen den geforderten Wert aus der Buchführung ableiten kann. Dies kann durch die Einrichtung neuer Konten erfolgen. Je nach Größe der Unternehmens und des benutzten Kontenrahmens kann das Mapping einige Zeit in Anspruch nehmen. Es muss jedes Konto des Kontenrahmens durchgegangen und einer Position in der Taxonomie zugeordnet werden. Das Mapping bietet aber gleichzeitig auch die Chance, den bestehenden Kontenrahmen zu überarbeiten und an aktuelle Anforderungen anzupassen. So können z.B. veraltete oder doppelt bebuchte Konten identifiziert und gelöscht werden. Zudem können weitere Konten, z.B. für interne Kontrollzwecke, eingefügt werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen im Rahmen des Konten-Mappings sind die erforderlichen Umstellung und die damit verbundenen Eingriffe in das Buchungsverhalten bislang gering. Viele Unternehmen, insbesondere Großunternehmen, haben sich für die Minimalstrategie entschieden. Ziel der Minimalstrategie ist die Minimierung des Umstellungs- und Pflegeaufwands durch Übermittlung der gerade notwendigen Pflichtfelder. Dies wird insbesondere durch eine extensive Nutzung von Auffangpositionen erreicht. Eine Übermittlung freiwilliger Positionen, die keine Mussfelder sind, ist dabei nicht vorgesehen.