Berlin (dapd). Die Bundesregierung will dem superschnellen Computer-Börsenhandel Grenzen setzen. Sowohl die Händler als auch die Börsen sollen neuen Regeln unterworfen werden, um „Risiken einzudämmen“ und „die Systemstabilität zu erhöhen“, wie es am Dienstag aus Regierungskreisen hieß. Grundsätzlich bleibt der umstrittene Hochfrequenzhandel aber erlaubt. Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Als Hochfrequenzhandel werden Börsengeschäfte bezeichnet, die innerhalb von Sekundenbruchteilen von speziell dafür geschriebenen Computerprogrammen abgewickelt werden. Nach Schätzungen der Bundesregierung machen sie etwa 40 bis 50 Prozent der Börsenumsätze hierzulande aus. Als problematisch wird vor allem die Tatsache angesehen, dass oftmals Kauf- und Verkaufsorders platziert und dann im letzten Moment storniert werden, sodass keine Transaktion abgewickelt wird. So können unter Umständen Kurse manipuliert werden. Auch die Technik kann zum Problem werden, wie der US-Finanzdienstleister Knight Capital im August erfahren musste: Eine neue Software platzierte fehlerhafte Aufträge und bescherte dem Unternehmen binnen eines Tages etwa 440 Millionen Dollar Verlust. Händler müssen Funktion der Software offenlegen Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, der dapd vorliegt, soll den Hochfrequenzhandel auf drei Arten eindämmen: mit Auflagen für die Händler, Kontrollpflichten für die Börsen und weiteren Rechten für die Börsenaufsicht und die Finanzaufsichtsbehörde Bafin. Ziel sei es, „den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels“ entgegenwirken, ohne aber diese Form der Börsenaktivität „pauschal zu verbieten“, heißt es in dem Papier. Jeder, der an deutschen Börsen Hochfrequenzhandel betreibt, soll den Angaben aus Regierungskreisen zufolge künftig eine Zulassung vorweisen. Diese ist an Auflagen geknüpft. So muss der Händler unter anderem die Algorithmen seiner Software offenlegen und erläutern, wie er das Computerprogramm testet und wartet. Die Software muss die automatisch ausgeführte Transaktionen kennzeichnen. Die Börsen werden verpflichtet, die umstrittenen Geschäfte genauer zu überwachen. Sie müssen Systeme einrichten, die es ermöglichen, im Fall von Fehlentwicklungen – etwa wie im Fall Knight Capital – den Handel umgehend auszusetzen. Außerdem müssen sie vorschreiben, in welchem Verhältnis Order und tatsächliche Transaktionen des einzelnen Händlers mindestens stehen müssen. So sollen Manipulationen erschwert werden. Dass die Börsen ihre Kontrollaufgaben wahrnehmen, sollen wiederum Börsenaufsicht und Bafin sicherstellen. Europäische Lösung soll folgen Viele Vorschriften in dem Gesetzentwurf sind nicht bis ins Detail ausformuliert. Dahinter steht laut Regierungskreisen die Erwartung, dass die Börsen die Einzelheiten regeln. Zudem soll ermöglicht werden, etwa mit Verordnungen schnell auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können. Deutschland ist laut Regierungskreisen eines der ersten Länder weltweit, das den Hochfrequenzhandel gesetzlich reguliert. Es werde aber weiterhin eine einheitliche europäische Lösung angestrebt. Kritik aus den Reihen der Opposition an dem Gesetzentwurf dürfte der Regierung sicher sein. So hatte kürzlich etwa SPD-Chef Sigmar Gabriel ein Verbot des Hochfrequenzhandels verlangt. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Grenzen für den superschnellen Börsenhandel
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen