Halle/Westfalen. Die GERRY WEBER Gruppe setzt weitere wichtige Schritte zur Sanierung des Unternehmens um. Vor diesem Hintergrund hat die GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG, eine 100 % Tochtergesellschaft der GERRY WEBER International AG, beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld am 7. Februar 2019 die Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270a InsO beantragt. Das Amtsgericht Bielefeld hat dem Antrag stattgegeben.
Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG in vollem Umfang fortgeführt werden. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis ins Jahr 2020 gesichert.
Die Geschäftsführung mit Herrn Johannes Ehling und Herrn Florian Frank bleibt mit ihren Befugnissen und Pflichten im Amt. Das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG wird bis Ende April 2019 laufen, das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich Anfang Mai eröffnet.
Wie schon bei der GERRY WEBER International AG unterstützt auch hier der branchenerfahrene Dr. Christian Gerloff von Gerloff Liebler Rechtsanwälte die Geschäftsführung als Generalbevollmächtigter. Das Gericht bestellte gleichfalls den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwälte, zum vorläufigen Sachwalter. Die Lohn- und Gehaltszahlungen der betroffenen Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld abgesichert. Das Verfahren in Eigenverwaltung erlaubt die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs unter Wahrung der Interessen der Gläubiger, auf die der vorläufige Sachwalter achtet. Das bedeutet, dass die bestehenden Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie die gegenseitigen Verpflichtungen unter Beachtung des Insolvenzrechts bestehen bleiben.
HALLHUBER erhält Brückenfinanzierung
Im Rahmen der laufenden Sanierung von Gerry Weber hat die GERRY WEBERInternational AG mit einem Investor eine Brückenfinanzierung in Höhe von EUR 10 Mio. für die Tochtergesellschaft HALLHUBER GmbH vereinbart. Zudem erwirbt der Investor Forderungen von Gesellschaften der GERRY WEBER Gruppe gegenüber HALLHUBER, für die bereits überwiegend ein Nachrang vereinbart wurde, zu einem Kaufpreis von ca. EUR 1 Mio. Gleichzeitig wurde eine Kaufoption für die HALLHUBER GmbH gewährt. Im Falle der Ausübung bleibt GERRY WEBER nach eigener Wahl entweder mit 14% an Hallhuber beteiligt oder mit 12% zuzüglich eines Barkaufpreises in Höhe von EUR 500.000. Die Kaufoption für HALLHUBER kann erst nach Erfüllung verschiedener Bedingungen ausgeübt werden, die voraussichtlich im Mai 2019 vorliegen.
Mit den nun zur Verfügung stehenden Mitteln aus der Brückenfinanzierung wird der laufende Geschäftsbetrieb von HALLHUBER bis auf Weiteres sichergestellt. Die vereinbarte Transaktion ist ein wesentlicher Schritt zur operativen und finanziellen Sanierung der GERRY WEBER Gruppe.
„Wir spüren sehr viel Rückhalt und rechnen mit keinen weiteren Einschränkungen im Geschäftsbetrieb“
„In der Folge der vorläufigen Insolvenz der Muttergesellschaft haben wir nun aufgrund der Finanzierungssituation auch die Entscheidung treffen müssen, die Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG für die Insolvenz in Eigenverwaltung anzumelden“, sagt Johannes Ehling, Vorstandssprecher der GERRY WEBER International AG, und er ergänzt: „Für unser operatives Geschäft haben wir jedoch eine sehr positive Resonanz von der Modemesse CPD in Düsseldorf erhalten. Dies ist Beleg und Ansporn zugleich, dass wir mit dem Neupositionierungskurs auf dem richtigen Weg sind. Unsere neuen Kollektionen und unsere neuen Produkt- und Lieferkonzepte sind bei Kunden und Geschäftspartnern sehr gut angekommen. Wir spüren sehr viel Rückhalt und Unterstützung aus dem Markt. Allen unseren Handelspartnern, vor allem auch im Wholesale-Bereich, können wir fest zusagen, dass wir voll lieferfähig sind und mit keinen weiteren Einschränkungen im Geschäftsbetrieb rechnen“, hebt Ehling hervor.
„Die Lösung für HALLHUBER ermöglicht es, den Geschäftsbetrieb dort fortsetzen zu können“, kommentiert Florian Frank, Mitglied des Vorstands der GERRY WEBER International AG und Chief Restructuring Officer, und ergänzt: „Wir kommen mit der seit Sommer 2018 eingeleiteten Restrukturierung von GERRY WEBER voran und erzielen auch operativ bereits erste Erfolge. Nach der Einleitung der vorläufigen Insolvenz in Eigenverwaltung für die GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG können wir nun die bereits angekündigten Standortschließungen und den leider damit erforderlichen Arbeitsplatzabbau konsequent und möglicherweise auch schneller umsetzen “, so Frank weiter.
GERRY WEBER – „Wir setzen die Schritte zügig um“
„Die Einleitung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens bei der Gerry Weber Retail GmbH & Co. KG gibt uns die Chance, die Umsetzung des Zukunftskonzepts für die Gruppe noch stärker zu forcieren“, bestätigt auch Dr. Christian Gerloff, Generalbevollmächtigter der GERRY WEBER International AG. „Wir setzen zügig Schritt für Schritt die notwendigen Maßnahmen für die Zukunft des Unternehmens um“, kommentiert Gerloff weiter.
Stefan Meyer, PLUTA Rechtsanwalts GmbH und vorläufiger Sachwalter, äußert sich ebenfalls zuversichtlich: „Die Geschäftsführung hat in der Umsetzung des Sanierungskonzepts in kurzer Zeit bereits bemerkenswerte Fortschritte gemacht und geht nun weitere wichtige und sinnvolle Restrukturierungsschritte. Insoweit bin ich optimistisch, dass wir schnell zu einer guten und belastbaren Lösung für das Unternehmen kommen werden.“
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