Düsseldorf (dapd). Die Privatsender RTL und ProSiebenSat.1 müssen ihre Pläne für ein gemeinsames kostenloses TV-Portal im Internet wohl begraben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes. Durch das geplante Gemeinschaftsunternehmen würde nach Auffassung des Gerichts das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen im Fernseh-Werbemarkt weiter verstärkt. Außerdem verstoße die Online-Video-Plattform gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das Gericht eine Rechtsbeschwerde nicht zu. Doch können die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Die beiden größten deutschen Privatsender wollten gemeinsam eine auch für andere Sender offene, werbefinanzierte Online-Plattform gründen. Dort sollten Fernsehzuschauer Serien, Filme, Shows und Nachrichtensendungen nach der TV-Ausstrahlung sieben Tage lang abrufen können. Durch die leichtere Auffindbarkeit erhofften sich die Sender unter anderem höhere Einnahmen aus der Internet-Video-Werbung. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)