Hannover (dapd). Im Rechtsstreit um vom Finanzdienstleister AWD verlangte Vertriebsprovisionen für Geldanlagefonds hat das Landgericht Hannover in vier Verfahren die Beweisaufnahme angeordnet. Mit der Vernehmung von Handelsvertretern und bei den Beratungsgesprächen anwesenden Angehörigen solle geklärt werden, ob die Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss Prospekte zu den genauen Konditionen der Immobilienfonds erhalten hätten, sagte Gerichtssprecher Patrick Gerberding am Mittwoch in Hannover. Die Zeugenvernehmung soll am 12. September stattfinden. Dann soll auch über den Verlauf sechs weiterer Klagen bezüglich überhöhter Provisionen bei Medienfonds entschieden werden. Die zehn Klagen sind die ersten von mehreren hundert ähnlichen Verfahren, die in Hannover anhängig sind. Die Kläger behaupten, nicht über die anfallenden Kosten informiert worden zu sein. AWD und die beklagten Handelsvertreter bestreiten dies. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Gericht hört Zeugen zu AWD-Provisionen
Veröffentlicht von
Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen