Hannover (dapd). Im Rechtsstreit um vom Finanzdienstleister AWD verlangte Vertriebsprovisionen für Geldanlagefonds hat das Landgericht Hannover in vier Verfahren die Beweisaufnahme angeordnet. Mit der Vernehmung von Handelsvertretern und bei den Beratungsgesprächen anwesenden Angehörigen solle geklärt werden, ob die Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss Prospekte zu den genauen Konditionen der Immobilienfonds erhalten hätten, sagte Gerichtssprecher Patrick Gerberding am Mittwoch in Hannover. Die Zeugenvernehmung soll am 12. September stattfinden. Dann soll auch über den Verlauf sechs weiterer Klagen bezüglich überhöhter Provisionen bei Medienfonds entschieden werden. Die zehn Klagen sind die ersten von mehreren hundert ähnlichen Verfahren, die in Hannover anhängig sind. Die Kläger behaupten, nicht über die anfallenden Kosten informiert worden zu sein. AWD und die beklagten Handelsvertreter bestreiten dies. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)