Leipzig/Datteln (dapd-nrw). Im Streit um den Betrieb alter Steinkohlekraftwerke in NRW hat der Energiekonzern E.on eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag in einem Revisionsverfahren, dass die Genehmigungen für das Kraftwerk Shamrock in Herne und die Blöcke 1 bis 3 in Datteln Ende des Jahres erlöschen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom März. Allerdings dürfen die alten Kraftwerke aufgrund einer befristeten Duldung, die E.on mit der Landesregierung in Düsseldorf und den zuständigen Bezirksregierungen vereinbart hat, über den Jahreswechsel hinaus weiter betrieben werden. Die alten Kraftwerke versorgen zahlreiche Haushalte mit Fernwärme sowie die Deutsche Bahn mit Bahnstrom. E.on hatte mit der Klage erreichen wollen, dass die Altanlagen auch ohne Duldung über den ursprünglich geplanten Termin der Stilllegung Ende 2012 hinaus am Netz bleiben dürfen. Grund dafür sind die Verzögerungen beim Neubau des Kraftwerksblocks 4 in Datteln. E.on sichert „provisorische Maßnahmen“ zu Nach Ansicht der Leipziger Verwaltungsrichter hatte E.on Ende 2006 gegenüber den Bezirksregierungen Münster und Arnsberg auf die Betriebsgenehmigungen für die Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre ans Netz gegangenen Altkraftwerke verzichtet. Die Kraftwerke hätten zudem laut 2004 erlassenen Bestimmungen nachgerüstet werden müssen, um den Ausstoß von Schadstoffen zu vermindern. Da die Investition unterblieb, durften die Kraftwerke nur noch bis Ende 2012 betrieben werden. E.on erklärte, der Konzern werde „damit fortfahren, die provisorischen Maßnahmen zur Bahnstrom- und Fernwärmeversorgung schnellstmöglich umzusetzen“. Dazu gehöre unter anderem die Errichtung einer Bahnstromversorgung auf dem Gelände des Neubaus Datteln 4 und der zeitweilige Einsatz von Grubengas zur Fernwärmeerzeugung. Auch das Steag-Kraftwerk Herne 4 solle für die Lieferung von Fernwärme genutzt werden. Die Kraftwerksblöcke 1 bis 3 in Datteln sollen im Rahmen der Duldung noch bis ins Frühjahr 2014 hinein betrieben werden. Für den Standort Shamrock ist ein Weiterbetrieb bis Ende April 2013 geplant. CDU: Notlösung für den Winter NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) sagte, mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei für „Rechtsklarheit“ gesorgt. Der Weiterbetrieb der Kraftwerke im Zuge einer zeitlich begrenzten Duldung sei „im öffentlichen Interesse“. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Kufen, forderte von der Landesregierung ein „klares und aktives Bekenntnis“ zum Industriestandort NRW und zum Kohlestrom. Die verabredete Duldung für die beiden Kraftwerke sei „eine Notlösung, die NRW nur über den kommenden Winter bringt“. (Az.: BVerwG 7 C 15.12 und 16.12) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Genehmigungen für E.on-Altkraftwerke laufen Ende 2012 aus
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Peer-Michael Preß
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