Gaskunde muss Preiserhöhung bei mangelnder Belehrung nicht zahlen

Gaskunde muss Preiserhöhung bei mangelnder Belehrung nicht zahlen Düsseldorf (dapd). Klärt ein Gasanbieter seine Kunden nur unzureichend über deren Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen auf, müssen diese die höheren Gebühren nicht zahlen. Das entschied der 2. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem am Montag bekannt gewordenen Urteil. Eine Kundin eines Gasversorgers in Viersen hatte die Preiserhöhung nicht gezahlt und war daraufhin vom Unternehmen auf die Zahlung von 5.000 Euro verklagt worden. Die Richter entschieden für die Frau. Gemäß europarechtlicher Vorgaben müssten Kunden bei Preiserhöhungen auf ihr Kündigungsrecht hingewiesen und die Gebührenerhöhung zudem rechtzeitig bekanntgegeben werden. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ist möglich. (Aktenzeichen Oberlandesgericht Düsseldorf: VI-2 U (Kart) 10/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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