txn-a. In Deutschland steigt die Geburtenrate das erste Mal seit Jahren wieder leicht an. Zum einen ist die große Kinderlosigkeit bei Akademikern rückläufig, zum anderen ist es durch den Ausbau der Kinderbetreuung einfacher, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
Trotzdem sind Schwangere in Führungspositionen immer noch selten. „Das Mütterschutzgesetz gilt für Angestellte, aber nicht für Geschäftsführerinnen oder Vorstände.“, erklärt Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad Deutschland und ergänzt: „Damit sind sie auch nicht vor Kündigungen geschützt.“ Chefinnen im Angestelltenverhältnis kämpfen ebenfalls mit Problemen, weil sie häufig ihre alte Position nach der Elternzeit nicht zurückbekommen. „Sie haben aber Anspruch auf eine gleichwertige Arbeitsstelle, die ihrem Arbeitsvertrag entspricht. Das bedeutet: die Aufgaben müssen ähnlich sein und Ihrer Qualifikation entsprechen. Auch Gehalt, Arbeitsort und –zeit dürfen sich nicht ändern.“, betont Arbeitsmarkt-Spezialistin Petra Timm.
Für Frauen in Spitzenpositionen ist es wichtig, in der Schwangerschaft Führungsqualitäten zu beweisen und die Elternzeit gut vorzubereiten. Dann können Beruf und Familie verwirklicht werden. Dazu gehört es, den Vorgesetzten Vorschläge für die Aufteilung der Arbeit bzw. einer Vertretung zu machen. „Wenn es Fortbildungen gibt, bitten Sie darum, teilnehmen zu dürfen. Das zeigt Ihrem Arbeitgeber, wie wichtig Ihnen der Job ist“, rät Petra Timm von Randstad Deutschland.
Es hat sich auch bewährt, nach einem Arbeitszeitmodell zu suchen, bei dem sich Führungsaufgaben und Familie verbinden lassen. Dazu gehören eine flexible Verteilung von Arbeitszeiten, das Homeoffice – sprich Arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus, oder auch Arbeiten in Teilzeit. Eine Führungskraft kann das Arbeitsumfeld bei vielen Firmen mitgestalten. Diese Chance unbedingt nutzen, aber auch Chefs und Kollegen entgegenkommen und sich auf jeden Fall flexibel zeigen.