Unternehmensbewertung – Starke Argumente für Verhandlungen: Viele Unternehmer haben schon die Frage nach dem Wert ihres Unternehmens gestellt, ohne diese konkret beantwortet zu haben. Selbst im Falle eines bevorstehenden Unternehmensverkaufes sind die Wertvorstellungen oft nur vage.
Erst recht kann ein Kaufinteressent für ein bestimmtes Unternehmen nicht ohne Weiteres einen angemessenen Preis bestimmen. Der Wert eines Unternehmens lässt sich eben nicht aus der Bilanz ablesen oder aus der Summe von Einzelwerten ableiten. Eine Preisverhandlung kann zwischen Käufer und Verkäufer aber nur zielführend sein, wenn beide Parteien eine klare Vorstellung über die Höhe des aus der jeweiligen Sicht akzeptablen Kaufpreises haben.
Eine fundierte und mit entsprechender Fachkenntnis durchgeführte Unternehmensbewertung ist der Ausweg aus dieser für beide Parteien unsicheren Informationslage. Ausgehend von einem objektivierten Unternehmenswert, der das Unternehmen in seinem unveränderten Konzept, so wie es steht und liegt, reflektiert, lässt sich unter Berücksichtigung von Einschätzungen über die künftige Unternehmensentwicklung ein Einigungsrahmen für Kaufpreisverhandlungen abstecken. Der nachvollziehbar durch einen Gutachter ermittelte Unternehmenswert liefert so starke Argumente für Unternehmenskaufverhandlungen (Eine Abbildung finden Sie in der Aprilausgabe in unserem Online-Kiosk unter: http://epaper.wirtschaft-regional.net/).
Ausgehend von nachprüfbaren Bewertungsgrundlagen wird der Unternehmenswert in der Regel auf der Grundlage künftig erwarteter Erträge und unter Berücksichtigung des für das Unternehmen spezifischen Unternehmensrisikos ermittelt. Eine Plausibilisierung des so ermittelte Unternehmenswertes erfolgt unter Anwendung empirisch erhobener Umsatz- oder Ergebnismultiplikatoren, die aus vergleichbaren Merger-/Acquisition-Transaktionen abgeleitet sind.
Eine gut durchgeführte und dokumentierte Unternehmensbewertung und die Begleitung der Vertragsverhandlungen durch den Bewerter sind damit die Schlüssel zu einem erfolgreichen Verhandlungsergebnis.