Berlin (dapd-bln). Die Betreibergesellschaft der Berliner Flughäfen hat einen Schadenersatzanspruch von Air Berlin wegen der verschobenen Flughafeneröffnung bestritten. Mit der Airline sei „vertraglich kein fixer Eröffnungstermin für den Flughafen Berlin Brandenburg vereinbart“ worden, sagte der Sprecher der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), Rainer Schwarz, am Dienstag zur Begründung. Air Berlin hatte zuvor eine Feststellungsklage eingereicht. Man habe mit der Klage gerechnet, erklärte Schwarz. Die Gespräche mit der Fluggesellschaft hätten gezeigt, dass „wir in der Schadenersatz-Frage weit auseinanderliegen“. Man könne nur zahlen, „wenn dies rechtlich zwingend geboten ist“, sagte Schwarz. Andererseits setze die FBB alles daran, den derzeitigen Flugbetrieb in Tegel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Zur Verbesserung der dortigen Betriebsabläufe „nehmen wir jetzt noch einmal knapp zwei Millionen Euro in die Hand“. dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Flughafenchef bestreitet Anspruch von Air Berlin auf Schadenersatz
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Peer-Michael Preß
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