München (dapd). Sieger von Fernsehshows wie „Big Brother“ müssen für ihren Gewinn Steuern an den Fiskus zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) laut einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschieden. Demnach ist der Kläger, der Sieger der fünften Staffel der Containershow von RTL II von 2005, für seinen Gewinn von einer Million Eu München (dapd). Sieger von Fernsehshows wie „Big Brother“ müssen für ihren Gewinn Steuern an den Fiskus zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) laut einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschieden. Demnach ist der Kläger, der Sieger der fünften Staffel der Containershow von RTL II von 2005, für seinen Gewinn von einer Million Euro einkommenssteuerpflichtig. Die bereits Ende April verkündete Entscheidung könnte auch Folgen haben für Teilnehmer an anderen Casting- und Starsucheshows. „Das ist ein Grundsatzurteil“, sagte ein BFH-Sprecher. Die Steuerrichter urteilten, dass der Kläger dem Showveranstalter seine ständige Anwesenheit im „Big-Brother-Haus“ schuldete. Er habe sich ständig filmen und belauschen lassen sowie an Wettbewerben teilnehmen müssen. Dieses „aktive wie passive Verhalten des Klägers“ auf der Basis des Teilnahmevertrags wertete der BFH als „steuerpflichtige sonstige Leistung“. (Aktenzeichen IX R 6/10) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
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