Berlin (dapd). Die schwarz-gelbe Koalition kommt beim umstrittenen Betreuungsgeld nicht zur Ruhe. Wenige Tage, nachdem sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf geeinigt hat, äußerte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund, argumentiert sie. Während die SPD bereits den nächsten Schritt plant, reagiert die Union gelassen auf die Kritik. Erst am Mittwoch hatte sich das Bundeskabinett nach langem Streit geeinigt. Ab dem kommenden Jahr sollen Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, zunächst 100 Euro monatlich erhalten. Vom 1. Januar 2014 an werden dann 150 Euro im Monat gezahlt. Die Kosten für den Bund belaufen sich dabei 2013 auf 300 Millionen Euro, für 2014 sind 1,11 Milliarden Euro vorgesehen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Laurischk, Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, das Betreuungsgeld falle „in die Zuständigkeit der Länder“. Es sei fraglich, „ob der Bund an dieser Stelle gesetzesinitiativ sein darf“, sagte die Juristin der Nachrichtenagentur dapd. Sie selbst lehnt das Betreuungsgeld ab: „Der Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht.“ Klagen will die FDP-Politikerin gegen das Vorhaben der Koalition aber nicht. Zustimmung erfährt die Familienpolitikerin mit ihrer Kritik von der Opposition. Führende SPD-Politiker planen bereits, rechtliche Schritte gegen das umstrittene Gesetz einzuleiten. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz soll seine Justizbehörde mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragt haben. Er kündigte zudem an, eine Klage nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes vorzubereiten. Ähnlich äußerte sich seine Parteikollegin Manuela Schwesig. Sollte der Entwurf zustimmungspflichtig sein, werde ihre Partei „das Betreuungsgeld stoppen“, sagte die stellvertretende SPD-Chefin der „Süddeutschen Zeitung“. Im Falle einer verfassungsrechtlichen Klage rechnet die Linke bereits mit dem Aus des Betreuungsgeldes. Es sei mehr als fraglich, ob das Gesetz einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten könne, sagte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Diana Golze. Es stelle eine „massive Einmischung des Staates“ in die Wahl der Betreuungsform dar. Die Grünen begrüßten die Äußerungen von Laurischk. „Ich freue mich, dass Kolleginnen der FDP auch verfassungsrechtliche Bedenken äußern“, sagte die Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Bundestagsfraktion, Katja Dörner. „Es wäre aber deutlich besser gewesen, wenn die FDP sich nicht auf einen billigen Kuhhandel eingelassen und das unsinnige Betreuungsgeld politisch gestoppt hätte.“ Die 36-Jährige fragte zudem, „inwiefern ein Gesetz zulässig ist, das der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frau und Mann zuwiderläuft“. Die Union weist die Kritik der Abgeordneten zurück. Der Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld sei verfassungsgemäß, heißt es aus Kreisen der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Die Bundesregierung habe die Gesetzgebungszuständigkeit und die Vereinbarung mit den Grundrechten umfassend geprüft. „Deswegen werden wir den Gesetzentwurf in der nächsten Woche in der vorliegenden Fassung auch einbringen.“ dapd (Politik/Politik) Berlin (dapd). Die schwarz-gelbe Koalition kommt beim umstrittenen Betreuungsgeld nicht zur Ruhe. Wenige Tage, nachdem sich die Bundesregierung auf einen Gesetzesentwurf geeinigt hat, äußerte die FDP-Bundestagsabgeordnete Sibylle Laurischk verfassungsrechtliche Bedenken. Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund, argumentiert sie. Während die SPD bereits den nächsten Schritt plant, reagiert die Union gelassen auf die Kritik. Erst am Mittwoch hatte sich das Bundeskabinett nach langem Streit geeinigt. Ab dem kommenden Jahr sollen Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, zunächst 100 Euro monatlich erhalten. Vom 1. Januar 2014 an werden dann 150 Euro im Monat gezahlt. Die Kosten für den Bund belaufen sich dabei 2013 auf 300 Millionen Euro, für 2014 sind 1,11 Milliarden Euro vorgesehen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Laurischk, Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, das Betreuungsgeld falle „in die Zuständigkeit der Länder“. Es sei fraglich, „ob der Bund an dieser Stelle gesetzesinitiativ sein darf“, sagte die Juristin der Nachrichtenagentur dapd. Sie selbst lehnt das Betreuungsgeld ab: „Der Sinn und Zweck erschließt sich mir nicht.“ Klagen will die FDP-Politikerin gegen das Vorhaben der Koalition aber nicht. Zustimmung erfährt die Familienpolitikerin mit ihrer Kritik von der Opposition. Führende SPD-Politiker planen bereits, rechtliche Schritte gegen das umstrittene Gesetz einzuleiten. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz soll seine Justizbehörde mit einer Prüfung der Angelegenheit beauftragt haben. Er kündigte zudem an, eine Klage nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes vorzubereiten. Ähnlich äußerte sich seine Parteikollegin Manuela Schwesig. Sollte der Entwurf zustimmungspflichtig sein, werde ihre Partei „das Betreuungsgeld stoppen“, sagte die stellvertretende SPD-Chefin der „Süddeutschen Zeitung“. Im Falle einer verfassungsrechtlichen Klage rechnet die Linke bereits mit dem Aus des Betreuungsgeldes. Es sei mehr als fraglich, ob das Gesetz einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten könne, sagte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Diana Golze. Es stelle eine „massive Einmischung des Staates“ in die Wahl der Betreuungsform dar. Die Grünen begrüßten die Äußerungen von Laurischk. „Ich freue mich, dass Kolleginnen der FDP auch verfassungsrechtliche Bedenken äußern“, sagte die Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik der Bundestagsfraktion, Katja Dörner. „Es wäre aber deutlich besser gewesen, wenn die FDP sich nicht auf einen billigen Kuhhandel eingelassen und das unsinnige Betreuungsgeld politisch gestoppt hätte.“ Die 36-Jährige fragte zudem, „inwiefern ein Gesetz zulässig ist, das der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frau und Mann zuwiderläuft“. Die Union weist die Kritik der Abgeordneten zurück. Der Gesetzesentwurf zum Betreuungsgeld sei verfassungsgemäß, heißt es aus Kreisen der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. Die Bundesregierung habe die Gesetzgebungszuständigkeit und die Vereinbarung mit den Grundrechten umfassend geprüft. „Deswegen werden wir den Gesetzentwurf in der nächsten Woche in der vorliegenden Fassung auch einbringen.“ dapd (Politik/Politik)
FDP-Abgeordnete hält Betreuungsgeld für verfassungswidrig
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Peer-Michael Preß
Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de Alle Beiträge von Peer-Michael Preß anzeigen