München (dapd). In der schwarz-gelben Koalition gibt es Zweifel, ob der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. München (dapd). In der schwarz-gelben Koalition gibt es Zweifel, ob der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorsitzende des im Bundestag zuständigen Familienausschusses, Sibylle Laurischk, sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagausgabe), sie „bezweifle die Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes“. Ihrer Ansicht nach fällt es „in die Zuständigkeit der Länder“. Diese Frage müsse deshalb bei der Anhörung über den Gesetzentwurf im Bundestag überprüft werden. In jedem Fall sei es aber besser, auf das Betreuungsgeld ganz zu verzichten, sagte die FDP-Abgeordnete. Die dafür vorgesehenen Milliarden „sollten besser in die Qualifizierung der Erzieher, in die Verkleinerung der Gruppengrößen in den Krippen sowie in die Sprachförderung für die Kinder investiert werden“. Auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens. Nach Informationen der Zeitung erwägt das Land ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht. dapd (Politik/Politik)
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