Bünde. Die EWB macht sich weiterhin stark für die Nutzung von Elektrofahrzeugen und Erdgasautos; außerdem werden wieder Hauseigentümer gefördert. Und davon können die EWB-Kunden auch 2013 profitieren. Wer sich zum Beispiel ein erdgasbetriebenes BHKW anschafft, darf mit finanzieller Unterstützung seitens der EWB rechnen. Kunden, die von der EWB bereits Ökostrom beziehen und sich ein Elektrofahrzeug anschaffen, erhalten jährlich Gutschriften auf die Ökostrom-Rechnung.
Ähnlich vorteilhaft sieht es für Nutzer eines erdgasbetriebenen Fahrzeuges aus: Wer Erdgaskunde der EWB im Rahmen der so genannten Grundversorgung ist und sich ein Erdgasauto anschafft, kann Anspruch auf Förderung erheben.
Um sämtliche Fördergutschriften der Jahre 2013 – 2016 zu erhalten, ist es wichtig, dass EWB-Kunden durchgängig sowohl beim Ökostrom wie auch beim Erdgasbezug von ihrer EWB beliefert werden. Für E-Autos beträgt die Gutschrift dann 100 € pro Jahr, für E-Roller 25 € jährlich und für E-Bikes immerhin noch 15 € jährlich. Wer Erdgaskunde der EWB ist und sich ein Erdgasauto anschafft, kann Anspruch auf Förderung von 100 € jährlich erheben, maximal für die Jahre 2013 bis 2016 also bis zu 400 €. Auch die Förderung für Eigenheimbesitzer wird als Gutschrift auf die Energierechnung ausgewiesen. Übrigens: Alle EWB-Kunden können kostenlos die EWB-Energiesparberatung in Anspruch nehmen.
Auskunft zu den Förder-Fragen gibt‘s bei den EWB-Energiesparberatern Rolf Müller (Tel. 05223 967-171) und Jörg Flemming (Tel. 05223 967-102). Infoflyer gibt‘s zum Download unter www.ewb.aov.de / Privatkunden / Service
/ Förderprogramme