Karlsruhe (dapd). Die umstrittene Werbung für den Früchtequark „Monsterbacke“ beschäftigt jetzt auch die europäischen Richter in Luxemburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündete am Mittwoch überraschend kein endgültiges Urteil, sondern legte eine rechtliche Vorfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Erst danach wird der BGH endgültig entscheiden, ob die Ehrmann AG weiter für ihren Früchtequark mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ werben darf. Erfahrungsgemäß dauern EuGH-Entscheidungen mindestens ein, oft zwei Jahre. Dann könnte aber ein Grundsatzurteil folgen, das gesundheitsbezogene Werbung für zuckerhaltige Nahrung deutlich erschwert. Schon im September hatte Luxemburg die Werbung für „bekömmlichen“ Wein untersagt und dabei strenge Maßstäbe aufgestellt. Der Streit um den „Monsterbacke“-Werbeslogan nahm seinen Anfang durch eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Zwar enthält der speziell für Kinder angebotene Quark so viel Kalzium wie ein Glas Milch, allerdings deutlich mehr Zucker. Die Wettbewerbszentrale griff die Werbung deshalb als irreführend an. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Klage statt, der BGH verhandelte bereits am 12. Juli über die Revision. Wie der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Mittwoch sagte, sieht der BGH in der Werbung eigentlich keine Irreführung des Verbrauchers. Fraglich sei aber, ob die gesundheitsbezogene Angabe „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ gegen die Europäische Verordnung verstoße, weil der Früchtequark einen höheren Zuckergehalt als Milch habe. Bornkamm verwies dabei ausdrücklich auf das zwischenzeitlich ergangene Werbeverbot für angeblich bekömmlichen Wein. Die Luxemburger Richter hatten in dieser Entscheidung ausgeführt, dass bei Lebensmitteln nicht die „Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert“ werde dürfe. Nach diesen Maßstäben könnte auch der „Monsterbacke“-Slogan problematisch sein. Der Luxemburger EuGH soll nun die Frage beantworten, ob die Hinweispflichten, etwa auf den Zuckergehalt von Lebensmitteln, schon 2010 galten. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 36/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)
Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Werbung für Monsterbacke
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Peer-Michael Preß
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