Luxemburg (dapd). Passagiere können ihre Fluggesellschaft nach einem Flugausfall grundsätzlich innerhalb von drei Jahren vor deutschen Gerichten auf Entschädigung verklagen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass sich die Frist für die Erhebung von Klagen auf Zahlung einer Ausgleichsleistung für die Annullierung eines Fluges „nach den Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten über die Klageverjährung bestimmt“. In Deutschland beträgt diese Frist drei Jahre. Im vorliegenden Fall hatte ein spanischer Passagier von der Fluggesellschaft KLM eine Entschädigung verlangt, weil der von ihm für den 20. Dezember 2005 gebuchte Flug von Schanghai nach Barcelona annulliert worden war. Erst mehr als drei Jahre nach dem Flugausfall – am 27. Februar 2009 – erhob er aber Klage gegen KLM vor einem spanischen Gericht. (Urteil in der Rechtssache C-139/11) dapd (Wirtschaft/Wirtschaft)