EU-Gericht stärkt Kundenrechte beim Kauf von Online-Tickets

EU-Gericht stärkt Kundenrechte beim Kauf von Online-Tickets Luxemburg (dapd). Reisevermittler dürfen beim Internet-Verkauf von Flugtickets nicht automatisch kostenpflichtige Zusatzleistungen hinzufügen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag mit einem entsprechenden Urteil die Rechte der Kunden gestärkt. Im konkreten Fall hatte eine deutsche Verbraucherschutzvereinigung gegen den Vermittler ebookers.com geklagt. Der schließt bei Ticketbuchungen automatisch eine Reiserücktrittsversicherung in den Preis ein. Für die Kunden ist es bislang erforderlich, die Versicherung wegzuklicken (Opt-out). Im vergangenen Herbst wurde in der EU eine Richtlinie verabschiedet, die dieses Verfahren den Fluglinien untersagt. Erlaubt ist nur, dass entsprechende Leistungen angeboten, aber vom Kunden selbst angeklickt werden müssen (Opt-in). Durch das EuGH-Urteil gilt dies nun auch für die Vermittler von Flugreisen. Rechtssache C-112/11 © 2012 AP. All rights reserved (Wirtschaft/Wirtschaft)

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Peer-Michael Preß

Peer-Michael Preß – Engagement für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region seit fast 20 Jahren. Als geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens Press Medien GmbH & Co. KG in Detmold ist er in den Geschäftsfeldern Magazin- und Fachbuchverlag, Druckdienstleistungen und Projektagentur tätig. Seine persönlichen Themenschwerpunkte sind B2B-Marketing, Medien und Kommunikationsstrategien. Sie erreichen Peer-Michael Preß unter: m.press@press-medien.de www.press-medien.de

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